Verbandskritik: Hersteller behindern europaweiten Fahrzeughandel

14.08.2008 06:33 Uhr
Der Neuwagenhandel im europäischen Binnenmarkt wird laut BVfK durch die HErsteller nach wie vor behindert.
© Foto: Nigel Treblin/ddp

Der in der GVO geregelte und legalisierte Querbezug von Neuwagen im europäischen Binnenmarkt wird durch die Fahrzeughersteller nach wie vor behindert, beklagt der Bundesverband freier Kfz-Händler.

In einer Stellungnahme zur Wirkung der aktuellen Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) hat der Bundesverband freier Kfz-Händler (BVfK) die Behinderung der Vermittlertätigkeit durch die Hersteller beklagt. Besonders kritikwürdig sei, dass dies "auf subtile und schwer beweisbare Art" geschehe. Der in der GVO geregelte und legalisierte Querbezug werde dadurch erschwert. Ausländische Vertragshändler mit einem hohen Anteil an durch Vermittler gewonnene ausländischen Kunden würden durch extreme Lieferverzögerungen oder andere Mittel unter Druck gesetzt, so der BVfK. "Der rechtlich Durchgriff auf den tatsächliche Verantwortlichen scheitert an der mangelnden Praktikabilität aufgrund unterschiedlicher Rechtssysteme, wie auch besonderer Vertragsverhältnisse zwischen deutschen Vermittlern und EU-ausländischen Vertraghändlern", hieß es in einer Verbandsmitteilung. Auch seitens der Kunden der aktuell 800 BVfK-Mitglieder gebe es Beschwerden über das Verhalten der Kfz-Hersteller, insbesondere wenn es um Garantieleistungen gehe. "Es ist davon auszugehen, dass hier seitens der Hersteller bewusst Sand ins Vermittlergetriebe geschüttet wird, da Garantieablehnungen häufig zu einer – möglicherweise sogar erfolgreichen – Inanspruchnahme des Vermittlers führt", kritisiert der Verband. Daher müsse das "Kräfteverhältnis gegenüber den Herstellern in ein vernünftiges und angemessenes Gleichgewicht" gebracht werden. Die Verbraucherpreise würden davon "langfristig profitieren" und der gesamte Handel "wieder stabile, wirtschaftlich kalkulierbare Rahmenbedingungen" vorfinden – mit positivem Effekt auf die dort befindlichen Arbeitsplätze. (ng)

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