-- Anzeige --

Tipp zur Umsatzsteuer

22.02.2001 15:45 Uhr

Ust. kann bei Geschäften ohne Rechnung nicht nachträglich eingefordert werden

-- Anzeige --

OR-Geschäfte (= ohne Rechnung) sind durchaus beliebt, denn man kann dadurch - wenn man es denn wollte - Umsatzsteuer (USt.) sparen bzw. mit niedrigeren Preisen kalkulieren. Das ist natürlich Steuerhinterziehung - hat aber nichts mit der Gültigkeit des geschlossenen Vertrages zu tun. Wenn der Leistungsempfänger das Entgelt - wie vereinbart - netto bezahlt, kann der leistende Unternehmer nicht später die USt. nachfordern. Der Vertrag bleibt in der abgeschlossenen Form gültig, so der Bundesgerichtshof (BGH/AZ: VII ZR 192/98) in einer aktuellen Entscheidung. Dass dem Unternehmer später das Finanzamt im Genick sitzt und er die USt. an den Fiskus abführen muss, spielt dabei keine Rolle. Ausnahme: Das Geschäft ist nur mit der Absicht der Steuerhinterziehung abgeschlossen worden. Tipp: So verlockend OR-Geschäfte auch sein mögen: Hier ist - vor allem für den leistenden Unternehmer - höchste Vorsicht geboten. Sonst muss er - abgesehen von strafrechtlichen Risiken - die USt. aus eigener Tasche bezahlen. Der Steuertipp ist eine Kooperation von http://www.fuchsbriefe.de und ASP-online.

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.