Studie: Reparaturklausel kein Sicherheitsrisiko

11.10.2006 15:55 Uhr
Designschutz
Eine neue Studie stellt den Designschutz in Frage.

GVA hofft nun auf eine zügige Liberalisierungsentscheidung des EU-Parlaments

Die Einführung einer Reparaturklausel in die EU-Design-Richtlinie stellt kein Sicherheitsrisiko dar. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Beratungs- und Forschungsinstituts Autopolis und des britischen Prüfzentrums Thatcham, das der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) veröffentlicht hat. Auftraggeber der Studie war der Rechtssausschuss des Europäischen Parlaments. Der Binnenmarkts-, Verbraucherschutz- und Wirtschaftsausschuss des Parlaments hatten zuvor schon eine Reparaturklausel befürwortet. "Wir hoffen, dass der Rechtsausschuss im EU-Parlament nun zügig zu einer Entscheidung kommt", sagte GVA-Vorsitzender Hartmut Röhl. "Die Studie macht klar, dass der Verbraucher keine Bedenken haben muss, sichtbare Autoersatzteile aus dem freien Markt zu verwenden. Es bestehen keine Sicherheitsrisiken. Dort, wo der Gesetzgeber künftig besondere Schwerpunkte setzen will – beispielsweise beim verstärkten Fußgängerschutz – bietet die bestehende EU-Gesetzgebung die Gewähr dafür, dass die erforderlichen Qualitätsstandards Beachtung finden." Obwohl der Markt für sichtbare Ersatzteile laut GVA ein Marktvolumen von über zwölf Mrd. Euro ausmacht, habe es bislang nicht einen Fall gegeben, der Indiz dafür sein könnte, dass Ersatzteile aus dem freien Markt in der Praxis größere Sicherheitsrisiken in sich bergen als Ersatzteile von Fahrzeugherstellern, zitiert der Verband aus der Studie. Diese Behauptung wurde von der Autoindustrie immer wieder ins Feld geführt. Ein Beweis dafür sei sie schuldig geblieben, hieß es. (ng)

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