Um sich vor extremen Wetterereignissen wie Starkregen, Hochwasser und Überschwemmung zu schützen, benötigen Hausbesitzer und Mieter eine sogenannte Elementarschadenversicherung. Im Bundesdurchschnitt besitzen aber laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nur 26 Prozent der Haushalte eine solche Police für ihr Wohngebäude. Den persönlichen Hausrat versichern sogar nur 15 Prozent gegen Naturgefahren. "Die meisten Hausbesitzer sind in punkto Naturgefahren unterversichert", erklärte Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung, am Dienstag. Dennoch ist es für unversicherte Flutopfer möglich, den Schaden zumindest etwas zu begrenzen. Die Stiftung Warentest hat jetzt hierzu Hinweise veröffentlicht: Zerstörte Gegenstände oder Immobilien, die beruflich oder gewerblich genutzt wurden, könnten über Sonderabschreibungen entweder als Werbungskosten oder Betriebsausgabe abgesetzt werden. "Beim Abzug als außergewöhnliche Belastung ziehen die Finanzbeamten von der Schadenssumme allerdings zunächst eine zumutbare Belastung ab. Sie hängt vom Einkommen, Familienstand und Anzahl der Kinder ab", heißt es in der Mitteilung. Für die Beantragung evtl. Hilfsleistungen oder Förderungen, sollten die entstandenen Schäden durch Fotos oder Videoaufnahmen ausführlich dokumentiert werden. In Bayern hat die Landesregierung auf die zunehmenden Extrem-Wetterereignisse mittlerweile reagiert. In einer Informationskampagne im Internet ruft sie Haus- und Wohnungsbesitzer sowie Mieter dazu auf, rechtzeitig durch eine Elementarschadenversicherung vorzusorgen (Link s. Box unten "Mehr im Netz"). Laut GDV plant Niedersachsen, diesem Beispiel mit einer eigenen Kampagne zu folgen.
Stiftung Warentest: Tipps für Hochwasseropfer
Viele Deutsche sind nicht gegen Flutschäden versichert. Stiftung Warentest gibt Hochwasseropfern Tipps, wie sie den Verlust zumindest etwas begrenzen können.