Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) hat zwei Reifengroßhändler, die ihre Reifen insbesondere über Online-Portale vertreiben, im Zusammenhang mit der seit 1. Oktober gültigen Regelung zur Sound-Kennzeichnung abgemahnt. Der BRV bemängelt eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Unternehmen, die Kundenreklamationen wegen einer nicht vorhandenen S-Kennung an erworbenen Reifen ausschließt. "Diese Klausel ist rechtsunwirksam und unzulässig, da Sie damit für derartige Reifen die gesetzliche Sachmängelhaftung (Gewährleistung) vollständig ausschließen", heißt es in der Abmahnung, aus der der Verband in einem Mitgliederrundschreiben zitiert. Die Namen der beiden abgemahnten Händler wollte BRV-Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler mit Hinweis auf das schwebende Verfahren gegenüber asp-Online nicht nennen. Eine Reaktion auf das Schreiben sei noch nicht erfolgt, erklärte er. (ng) asp-Online hat bereits Ende Juli eine Handlungsanweisung für den Umgang mit nicht gelabelten Reifen veröffentlicht. Sie finden sie unten in der Box unter "Mehr zum Thema".
Sound-Kennzeichnung: Verband mahnt Online-Reifenhändler ab
Wegen einer unzulässigen AGB-Klausel, die eine Kundenreklamationen wegen einer nicht vorhandenen S-Kennung an erworbenen Reifen ausschließen soll, haben zwei Unternehmen blaue Briefe vom BRV bekommen.