Der ADAC hat vom Skandal um unwirksame Rußfilter betroffene Autofahrer aufgefordert, sich von der einbauenden Werkstatt eine vom Club vorbereitete Bescheinigung unterschreiben zu lassen. Damit könnten sie verhindern, dass ihr Rechtsanspruch auf Austausch des Filters verloren gehe, hieß es in einer Mitteilung vom Mittwoch. In dem Formular solle sich die Werkstatt verpflichten, den Mangel bis spätestens 1. September 2008 zu beheben oder andernfalls den Originalzustand wiederherzustellen. Verweigert die Werkstatt die Unterschrift, rät der ADAC den Autofahrern, sich von einem Anwalt beraten zu lassen. "Dies sollte möglichst bald geschehen, da Ansprüche aus der Sachmängelhaftung schon nach zwölf Monaten verjähren können", heißt es in der Empfehlung an die Mitglieder. Mit dem Formular bestehe auch nach Ablauf dieser Frist die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, wenn ein Austausch nicht erfolge. So könne ein späterer Umrüst-Termin abgewartet werden, ohne zwischenzeitlich durch Zeitablauf gesetzliche Rechte gegen den Einbaubetrieb zu verlieren. Zwar lobte der ADAC die vom Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und vom Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) angekündigte Kulanzregelung, doch seien die dort gemachten Zusagen nicht einklagbar. Genau wegen einer möglichen Klagegefahr und den damit verbundenen Kosten rät der ZDK seinen Mitgliedern auch, das Formular zu unterschreiben, falls ein betroffener Kunde damit auftaucht. Die jetzige ADAC-Initiative sei mit dem ZDK abgestimmt worden, auch um Druck auf die betroffenen Filter-Hersteller auszuüben, die nach wie vor mangelhafte Produkte nur gegen eigene Neuentwicklungen tauschen wollen, ohne dass Ersatzlösungen in Sicht seien. Verbandssprecher Helmut Blümer bekräftigte gegenüber AUTO SERVICE PRAXIS Online seine Aufforderung, einen Ersatzfilter eines anderen Herstellers zu verbauen, wenn dieser verfügbar ist. Die Werkstatt kann bekanntlich die ihr entstehenden Kosten vom Lieferanten zurückverlangen (s. asp-Heft 11/07). (ng)
Rußfilterskandal: ADAC verlangt von Werkstätten schriftliche Tausch-Zusage
Der ADAC hat betroffene Autofahrer aufgefordert, sich von der einbauenden Werkstatt eine vom Club vorbereitete Bescheinigung unterschreiben zu lassen. Mit dem Formular soll sich die Werkstatt verpflichten, den Mangel bis spätestens 1. September 2008 zu beheben.