Rechtsdienstleistungsgesetz erleichtert Werkstätten die Arbeit

23.08.2006 16:26 Uhr
Nach über 70 Jahren wird das Rechtsberatungsgesetz wird Mitte 2007 abgeschafft.

Rechtsberatungsgesetz wird Mitte 2007 ersetzt / ZDK: Letzte Unsicherheitsfaktoren bei Unfallschadenabwicklung beseitigt

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts beschlossen. Mit dieser grundlegenden Reform soll das geltende Rechtsberatungsgesetz (RBerG) aus dem Jahr 1935 vollständig aufgehoben und durch das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) abgelöst werden. Das Gesetz soll Mitte 2007 in Kraft treten. "Im heutigen Wirtschaftsleben bleibt kaum eine geschäftliche Tätigkeit ohne rechtliche Auswirkungen", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Das RDG diene u.a. dazu, allen unternehmerisch tätigen Personen die Erbringung von Rechtsdienstleistungen, die lediglich Nebenleistungen darstellen, zu ermöglichen. Explizit wird in einer Mitteilung des Justizministeriums die Erleichterung der Arbeit für Kfz-Werkstätten genannt. Sie können künftig z.B. mit der gegnerischen Versicherung nicht nur die Reparaturkosten abrechnen, sondern für den Geschädigten gleichzeitig auch die Schadenpauschale geltend machen. Trotz einiger für die Branche positiver Urteile des Bundesverfassungsgerichts war das alte RBerG nach wie vor ein Hindernis bei der Unfallschadenabwicklung für die Branche. Es verbot unbefugten Personen und Unternehmen nicht nur die juristische Beratung, sondern auch die Einziehung fremder Forderungen, streng genommen also jede direkte Rechnungsstellung der Werkstatt an den Versicherer. Formularvordrucke wie die Reparaturkosten-Übernahmeerklärung und die Sicherungsabtretung hatten hier aber schon weitestgehend Rechtssicherheit für die Betriebe geschaffen. Obwohl das Thema zuletzt also kein heißes Eisen mehr war und keine Abmahnwellen mehr durchs Land zogen, begrüßte ZDK-Rechtsexperte Ulrich Dilchert die Verabschiedung des neuen Gesetzes. Damit seien letzte Unsicherheitsfaktoren beseitigt worden, vor allem wenn es um die Werbung eines Schadenservice aus einer Hand geht. Hier ist laut Dilchert nun aggressivere Reklame als bisher möglich und auch zu erwarten. "Wollen Anwalt nicht ersetzen" Dilchert warnte allerdings davor, das RDG als Freifahrtschein für sämtliche juristischen Dienstleitungen zu sehen. "Wir wollen den Anwalt nicht ersetzen", erklärte er. Gerade wenn es um Personenschäden gehe, sei der kompetente Rat eines mit der Materie vertrauten Volljuristen unbedingt vonnöten. Das neue Gesetz biete hier aber neue Möglichkeiten für Kooperationsmodelle zwischen Kraftfahrzeugwerkstätten und Rechtsanwälten. (ng)

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