Das Europäische Parlament will die Begleichung von Rechnungen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen beschleunigen. Mit dem Ministerrat einigten sich die Abgeordneten Anfang der Woche auf einen gemeinsamen Text für die Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug. "Das Europäische Parlament hat seine Forderung durchgesetzt, die Zahlungsfrist auf maximal 60 Tage zu begrenzen. Dieser klare Beitrag zur Verbesserung der Zahlungsmoral in der EU hilft vor allem dem Mittelstand", kommentierte Parlamentarier Jürgen Creutzmann (FDP) das Ergebnis. Zwar sollen bei Geschäften zwischen Unternehmen Zahlungsfristen von über 60 Tagen weiterhin möglich bleiben, sie müssen allerdings ausdrücklich vereinbart werden und dürfen nicht grob nachteilig für den Gläubiger sein. Ämter und andere öffentliche Stellen müssen Rechnungen künftig innerhalb von 30 Tagen begleichen. Die Zahlungsfrist darf in Ausnahmen auf bis zu 60 Tage ausgeweitet werden. Die Mitgliedstaaten hatten laut Creutzmann lange eine absolute Begrenzung auf 60 Tage abgelehnt. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen werden Verzugszinsen fällig, die in der Richtlinie auf mindestens acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz festgelegt wurden. Säumige Schuldner sollen weiterhin an den Gläubiger einen pauschalen Ersatz für die Beitreibung der offenen Forderung in Höhe von 40 Euro zahlen. Liegen die Beitreibungskosten im Einzelfall darüber, kann der Gläubiger auch diese höheren Kosten, soweit sie angemessen waren, vom Schuldner verlangen. Das Europäische Parlament wird die neue Richtlinie voraussichtlich Ende Oktober endgültig verabschieden. Die Mitgliedstaaten haben danach zwei Jahre Zeit um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Verspätete Zahlungen kosten die europäische Volkswirtschaft nach Angaben der Europäischen Kommission jährlich 179 Milliarden Euro und schaden vor allem kleinen und mittleren Unternehmen. Jede siebte Insolvenz ist laut Brüssel auf die schlechte Zahlungsmoral der Schuldner zurückzuführen. (ng) Den genauen Wortlaut der Richtlinie finden Sie unten in der Infobox unter "Mehr im Netz".
Neue Richtlinie: EU verkürzt Zahlungsfristen von Rechnungen
Weil schlechte Zahlungsmoral die europäischen Volkswirtschaft jährlich 179 Milliarden Euro kostet, soll im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen maximal eine 60-Tage-Frist für die Begleichung von Schulden gelten.