Interessante Neuigkeiten für Werkstattinhaber gibt es von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), der Aufsichtsbehörde der Banken: ab sofort will das Amt darauf verzichten, den Kreditinstituten detailliert vorzuschreiben, wie diese die Anforderungen des § 18 Kreditwesengesetzes (KWG) erfüllen. Nach dieser für Betriebsinhaber wichtigen Vorschrift müssen sich Bankinstitute die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kreditnehmer rechtzeitig offen legen lassen, wenn diese Kredite von mehr als 250.000 Euro in Anspruch nehmen. Nach der Entscheidung der Bafin sind die Kreditinstitute nun selbst dafür verantwortlich, im Rahmen ihrer Bonitätsprüfung die dazu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Dieser Sachverhalt kann sich für Unternehmer auch bei Krediten unterhalb der Grenze von 250.000 Euro vorteilhaft auswirken. Durch die nun möglichen Freiräume sollte es den Kreditgebern zukünftig möglich sein, selbstverständlich innerhalb einer nach wie vor verantwortungsvollen Kreditvergabe, flexiblere Lösungen als bisher für den jeweiligen Betriebsinhaber zu finden. Unternehmer sollten die Gelegenheit nutzen und mit dem für sie zuständigen Kundenberater ihrer Bank oder Sparkasse ein Orientierungsgespräch führen. Wesentlicher Inhalt dieses Gesprächs sollten die mit der Entscheidung der Bafin zu erwartenden Änderungen vor allem im Umfang der Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse sein. Im Ergebnis sollte neben einer Vereinfachung der Kreditabwicklung auch eine Beschleunigung der Kreditentscheidung stehen. (mv)
Mehr Eigenverantwortung der Banken
Neue Vorgehensweise der Bafin könnte sich für Kreditsuchende vorteilhaft auswirken