Bürgschaften, zu Gunsten der kreditgebenden Bank, eingetragene Grundpfandrechte, abgetretene Kundenforderungen sowie verpfändete Betriebsausstattungen sind die bekannten Kreditsicherheiten. Es ist bei Unternehmern aber nach wie vor häufig nicht üblich, zumindest einmal pro Jahr über eine Ordnung dieser meist umfangreichen Sicherheiten nachzudenken und sie an die tatsächlichen Kreditbeträge anzupassen. Erst wenn bei Nebenbankverbindungen Neukredite benötigt werden und dazu keine weiteren Sicherheiten zur Verfügung stehen, fällt oft auf, dass die Hausbank eigentlich übersichert ist. Die Folgen sind Kreditablehnungen oder Finanzierungen mit höheren Zinssätzen. Deshalb sollte für Betriebsinhaber eine regelmäßige Bestandsaufnahme Pflicht sein. Es gilt der Grundsatz: die Höhe der jeweiligen Kreditsicherheiten sollte etwa der Kredithöhe sämtlicher Bankverbindlichkeiten entsprechen. Darüber hinaus gehende Sicherheiten können dann an den Unternehmer zurück übertragen werden, um sie beispielsweise für andere Kredite einzusetzen oder um günstigere Kreditkonditionen zu erhalten. (Michael Vetter)
Kredite: Finanztipp: Sicherheiten ordnen
Einmal pro Jahr sollten Unternehmer über eine Ordnung der Kreditsicherheiten nachdenken und sie an die tatsächlichen Beträge anpassen.