Dem Vorhaben der Bundesregierung, die Selbständigkeit im Handwerk unter einfachere Voraussetzungen zu stellen (vgl.
ASP-News vom 22.12.2000), haben die Arbeitnehmer-Vizepräsidenten der Handwerkskammern in Baden-Württemberg eine Absage erteilt. "Der große Befähigungsnachweis muss erhalten bleiben. Wir, die Arbeitnehmer-Vizepräsidenten betrachten die bereits existierenden Ausnahmeregelungen als ausreichend. Diese müssen nur bekannter gemacht und konsequenter umgesetzt werden", forderte Franz Eberle, Handwerkskammer Ulm, auf der Jahrestagung, die vergangene Woche in Heidelberg stattfand.
Die Qualität des Wirtschaftsstandortes Deutschland verlange keine geringeren Qualifikationen, sondern vielmehr höhere. "Die Arbeitnehmer-Vizepräsidenten stellen sich somit voll und ganz hinter die Forderung des Gesamthandwerks, nach Beibehaltung der Meisterprüfung als Voraussetzung für die Selbständigkeit", erklärte Eberle abschließend.
Die Handwerkskammer Ulm hat zudem mitgeteilt, dass für den Meistervorbereitungskurs zum Kraftfahrzeugmechaniker mit Abschluss Kraftfahrzeugtechniker noch Plätze frei sind. Der Kurs (Teil I und II in Teilzeit) beginnt im Januar 2002. Informationen erteilt die Handwerkskammer Ulm unter der Tel. Nr. 07 31 / 1 42 53 21.