Was wird aus der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO)? In ihrem Evaluierungsbericht vom 28. Mai (wir berichteten) gibt die Europäische Kommission eine Richtung vor. Spezielle Regeln für den Automobil-Sektor seien künftig nicht mehr nötig oder jedenfalls in einer GVO am falschen Ort, klingt es dort immer wieder durch. Der Markt soll offenbar darauf vorbereitet werden, dass der Vertrieb von Neufahrzeugen, Kfz-Ersatzteilen und Serviceleistungen künftig denselben Regeln unterliegen könnte wie der Vertrieb anderer Waren und Dienstleistungen. Diese Regeln finden sich aktuell in der sog. "Schirm-GVO", die eine Vielzahl von Branchen abdeckt. Unter diesen Schirm könnte künftig auch der Automobilsektor rücken. Sie schützt den Wettbewerb aber nicht in derselben Weise wie die Kfz-GVO. Nach Maßgabe der Schirm-GVO könnte beispielsweise ein Fahrzeughersteller seinem Zulieferer verbieten, Ersatzteile unmittelbar an Vertragswerkstätten zu verkaufen. Laut der aktuellen Kfz-GVO kann der Fahrzeughersteller diesen Vertriebsweg nicht beschränken. Warum sollte der Fahrzeughersteller seinen Einfluss im Ersatzteilvertrieb künftig weiter ausbauen dürfen, obwohl er diesen Bereich ohnehin schon dominiert?
GVO-Zukunft: EU-Kommission will Leitplanke abmontieren
Regeln, die bei Erlass der Kfz-GVO im Jahr 2002 noch als unentbehrlich für ein Gleichgewicht der Kräfte im Automobilsektor angesehen wurden, stehen nun zur Disposition. Für Servicebetriebe bedeutet dies eine neue Herausforderung. Ein Kommentar.