Zu Beginn des Monats berichtete die Zeitschrift "Auto Bild" über die durch den starken Frost verursachten Motorschäden bei verschiedenen VW-Modellen. Gefrorenes Kondenswasser blockierte bei den 1,0-Liter- und 1,4-Liter-Motoren der Modelle Lupo, Polo und Golf (ab Modelljahr 1997) die Ölzuleitung, so dass die Motoren in Mitleidenschaft gezogen wurden. Gegenüber AUTO SERVICE PRAXIS Online betonte VW-Sprecher Jens Bobsien allerdings, dass das Problem nicht an allen Fahrzeugen auftritt. Lediglich bei Autos, die bei den extremen Temperaturen ausschließlich im Kurzstreckenverkehr gefahren werden, könne es zu den beschriebenen Schäden kommen. Bei ausreichend warmen Motor verdampfe das Kondenswasser und eine Eisbildung im Motor sei ausgeschlossen. Der Autobauer hat nun klargestellt, dass er ab sofort allen Kunden, deren Fahrzeuge von Motorschäden infolge von Eisbildung im Ölkreislauf betroffen sind, eine hundertprozentige Kulanz für zehn Jahre ohne Kilometerbegrenzung gewährt. Außerdem erstatten die Wolfsburger alle Reparaturkosten in vollem Umfang zurück, die in diesem Zusammenhang entstanden sind. Zusätzlich wird VW allen Kunden, die betroffen sein können, den vorsorglichen und kostenlosen Einbau einer beheizten Kurbelgehäuseentlüftung ermöglichen, welche die Eisbildung im Motor verhindern soll. Ferner wurde bekannt, dass auch Fahrzeuge der Marken Seat und Skoda betroffen sind. Bei Seat handelt es sich nach Angaben von Sprecher Harald Linke um alle Arosa mit 1,0-Liter-Motor. Entsprechende Servicemaßnahmen würden eingeleitet. Etwas differenzierter äußerte sich Kathrin Thoß von der Skoda-Unternehmenskommunikation. Es seien derzeit insgesamt sieben Fälle in Deutschland bekannt, "bei denen eventuell Frostschäden vermutet werden können". Für den Importeur ist die Schadensursache allerdings fraglich, das zum Zeitpunkt des Schadenseintritts in einem konkreten Fall am betreffenden Ort Temperaturen zwischen plus 3,5 und minus 1,9 Grad Celsius gemessen wurden. Die Fahrzeuginstandsetzung wurde von Skoda allerdings auf dem Kulanzweg vollständig übernommen, da ein Fehlverhalten des Kunden "definitiv auszuschließen" war. Die übrigen Fälle sollen nun ebenfalls umfassend überprüft werden. (od)
Frostschäden: Kulanzregelungen bei VW

Hersteller übernimmt Reparaturmaßnahmen bei betroffenen Fahrzeugen vollständig / Gefrorenes Kondenswasser kann Ölzuleitung blockieren