Bei Streitigkeiten, die vor allem aus finanziellen Gründen nicht vor den Gerichten landen, können so genannte "Prozessfinanzierer" helfen: Je nach Streitwert können teils erhebliche Prozesskosten zusammenkommen, die Unternehmer nicht immer tragen wollen oder können. Die Gebührentreiber sind leicht zu identifizieren: Anwalts- und Gerichtskosten, Auslagen für Zeugen oder Sachverständige sowie möglicherweise das Honorar des gegnerischen Anwalts. Zahlreiche Unternehmer nehmen daher vom Prozessieren Abstand. Dies gilt insbesondere dann, wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht bzw. das konkrete Risiko nicht mitversichert ist. Doch gibt es einen Ausweg: Unter ganz bestimmten Voraussetzungen können Prozessfinanzierer einspringen und den jeweiligen Rechtsstreit begleiten. Allerdings sind daran je nach Anbieter erhebliche Bedingungen geknüpft. Vor allem bei einer unsicheren Beweislage und bei einer wenig zahlungskräftigen Gegenseite werden Anfragen in aller Regel abgelehnt. Häufig sind auch Mindeststreitwerte von 50.000 Euro und mehr Voraussetzung für eine Finanzierung. Dennoch können sich Anfragen bei unterschiedlichen Finanzierern durchaus lohnen, um möglicherweise längst verloren geglaubte Ansprüche doch noch realisieren zu können. (Michael Vetter)
Finanztipp: Klagen mit Kostenvorteil
Unternehmer, die aus Kostengründen den Gang vor Gericht scheuen, haben unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, Prozessfinanzierer an Bord zu holen. Die Anbieter dieser juristischen Finanzdienstleistung setzen jedoch in aller Regel einen Mindeststreitwert an.