Betriebsinhaber, die Firmengelder in Geldmarktfonds kurzfristig angelegt haben, sollten die Entwicklung der vergangenen Wochen ernst nehmen und reagieren. Zum Hintergrund: es besteht offenbar die Möglichkeit, dass ein Teil der ins Gerede gekommenen Forderungen gegenüber Kreditnehmern, so genannte "Asset-Backed-Securities" (ABS), in einzelnen Geldmarktfonds enthalten ist. Hier sollte das jeweilige Bankinstitut bzw. die jeweilige Fondsgesellschaft um eine verbindliche Auskunft gebeten werden, ob und in welchem Umfang der eigene Geldmarktfonds betroffen ist und ob sowie in welcher Höhe die ABS ggf. Auswirkungen auf die Fondsrendite haben werden. Betriebsinhaber sollten im Ergebnis also sorgfältig über einen Verkauf des möglicherweise betroffenen Geldmarktfonds nachdenken. Der Betrag kann alternativ z.B. in einem Tages- oder Termingeldkonto angelegt werden. Zunächst sollte aber geklärt werden, dass hierzu eine angemessene Einlagensicherung besteht. Dies kann beispielsweise beim jeweiligen Kreditinstitut selbst oder bei der Bankenaufsicht (Rufnummer: 0228/ 41080 oder im Internet unter www.bafin.de) in Erfahrung gebracht werden. Wenn Kündigungsfristen zu berücksichtigen sind, ist dieser Punkt ebenfalls rechtzeitig abzustimmen. (Michael Vetter)
Finanztipp: Geldmarktfonds prüfen
So genannte "Asset-Backed-Securities" können Auswirkungen auf die Fondsrendite haben