Wenn Fertigstellungsjahr und Kaufjahr einer vermieteten Eigentumswohnung identisch sind, kann sich der Käufer grundsätzliche attraktive Abschreibungssätze sichern. Stimmen das Jahr der Fertigstellung und des Kaufs dagegen nicht überein, sinken diese Abschreibungssätze. Das kann im Einzelfall beim Unternehmer je nach Steuersatz zu erheblichen finanziellen Mindereinnahmen führen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil mit dem Aktenzeichen IX R 53/ 96 entschieden, dass Käufer von Eigentumswohnungen durchaus von den höheren Abschreibungssätzen profitieren können: steuerlich ausschlaggebend ist das Datum des Kaufvertrages. Auf die tatsächliche Übergabe der Wohnung an den Käufer komme es, so die Richter des BFH, dagegen nicht an. Unternehmer, die derzeit den Kauf einer oder mehrerer Eigentumswohnungen planen, sollten mit Hilfe Ihres Steuerberaters die Konsequenzen dieses Urteils in der Formulierung der entsprechenden Kaufverträge berücksichtigen.
Michael Vetter