Ersatzhandlung

19.04.2013 12:02 Uhr

Leuchtweitenregelung

Fällt bei der Hauptuntersuchung eine defekte Leuchtweitenregelung der Scheinwerfer auf, drückt der TÜV-Prüfer kein Auge zu. Die Leuchtweitenregelung ist instandzusetzen, notfalls (mangels Ersatzteil) durch Umbau von hydraulischer auf elektrische Betätigung. Hierzu haben ZDK und FSD einen Reparaturleitfaden erstellt.

Mit älteren Fahrzeugen, die noch nicht als Young- oder Oldtimer gelten, ist es so eine Sache: Für sie wollen ihre Besitzer kein Geld mehr ausgeben, und falls es doch sein muss, dann nur ganz wenig. Geringes oder fehlendes Interesse oft auch seitens der Hersteller oder Importeure, die für ihre in die Jahre gekommenen Produkte nicht mehr jedes Ersatzteil bereithalten. Das kann beispielsweise die Leuchtweitenregelung der Scheinwerfer betreffen. Meist handelt es sich um hydraulische Verstellsysteme, bei denen ein Fluid als Übertragungsmedium zwischen Betätigungseinrichtung und Scheinwerfern dient. Diese Verstellsysteme halten nicht ewig.

Defekt gilt als „erheblicher Mangel“

„Eine bei der HU als defekt aufgefallene Leuchtweitenregelung gilt als ‚erheblicher Mangel‘ und ist instandzusetzen. Auch die Argumentation, die Baureihe eines betroffenen Fahrzeugs sei in den ersten Produktionsjahren ohne Verstellsystem ausgeliefert worden, wird heute nicht mehr akzeptiert. Ausnahmen gibt es nur bei aus dem Ausland importierten und dort ohne Leuchtweitenregelung erstzugelassenen Fahrzeugen“, erklärt Jürgen Wolz, bei TÜV SÜD Auto Service Leiter der Technischen Prüfstelle.

Aber was tun, wenn es keine Ersatzteile mehr gibt? Für solche Fälle haben Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und Fahrzeugsystemdaten GmbH (FSD) bereits vor ein paar Jahren einen Reparaturleitfaden entwickelt. Das Thema ist noch immer aktuell, was auch Jürgen Wolz aus seiner täglichen Berufspraxis bestätigt.

Der Reparaturleitfaden von ZDK und FSD sieht den Umbau der Leuchtweitenregelung von hydraulischer auf elektrische Übertragungseinrichtung vor.

Letztere besteht aus Betätigungselement, elektrischen Stellmotoren und Verkabelung. Bezüglich Betätigungseinrichtung wird auf Potentiometer und den Elektronikfachhandel verwiesen. Wörtlich: „Der Elektronikfachhandel bietet hier eine reichliche Auswahl an, so dass die Betätigungseinrichtung nach dem Interieur des Fahrzeugs ausgesucht werden kann.“ Wichtig ist der Widerstand des Drehreglers, der so zu dimensionieren ist, „dass die elektrischen Stellmotoren den erforderlichen Verstellbereich bis in beide Endlagen anfahren können“.

Elektrische Stellmotoren gibt es im Kfz-Ersatzteilhandel. Für den Fall einer nötigen mechanischen Anpassung empfiehlt der Leitfaden die Verwendung von Komponenten der bisherigen hydraulischen Aktuatoren. „Alternativ kann auch ein Original-Ersatzteil eines neueren Typs des gleichen Herstellers verwendet werden, der bereits mit einer elektrischen Leuchtweitenregelung ausgeliefert wurde.“ Beim Einbau der Motoren kommt es darauf an, die extremen Beladungszustände des jeweiligen Fahrzeugs – leer und maximale Zuladung – zu berücksichtigen. Stichwort Endlagen.

Die Verkabelung der Übertragungseinrichtung kann man leicht selbst an-fertigen. Kabelstärke und Sicherungstyp lassen sich nach dem Ohmschen Gesetz berechnen. Die Bordspannung wird an Klemme 58 (Standlicht) abgegriffen, so dass die nun elektrische Leuchtweitenregelung sowohl bei Abblend- als auch bei Fernlicht arbeitsfähig ist. Und nicht vergessen, den Stellmotoren jeweils sichere Masseverbindung herzustellen.

Die Grundeinstellung der umgebauten Leuchtweitenregelung erfolgt einerseits bei Leergewicht plus 75 kg Fahrermasse, andererseits bei maximaler Zuladung, wobei auf Nichtüberschreitung der zu-lässigen Achslasten zu achten ist.

Abschließend weist der Leitfaden darauf hin, dass es sich beim Umbau nicht um eine technische Änderung im Sinn von Paragraf 19 StVZO, Absätze 2 und 3 (Erlöschen der Betriebserlaubnis), handelt. Die Tabelle auf Seite 30 ist Teil des Reparaturleitfadens. Peter Diehl

Umrüstung

Den von Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und Fahrzeugsystemdaten GmbH (FSD) erstellten „Leitfaden zur Umrüstung manuell zu betätigender Leuchtweitenregelungen von hydraulischer auf elektrische Übertragungseinrichtung“ kann aus dem Internet geladen werden. Quelle:

www.autoservicepraxis.de/lwr

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