Im Bundeshaushalt sind noch knapp 53 Millionen Euro für etwa 160 000 Nachrüstungen mit einem Rußpartikel-Filter. Das sieht eine neue Förderrichtlinie vor, die an diesem Donnerstag in Kraft trat - und zwar für Diesel-Pkw mit Erstzulassung vor 2007, auch wenn sie seit Anfang 2010 schon nachgerüstet wurden. Es geht um eine befristete Anschlussförderung des 2009 ausgelaufenen Programms. Zudem werden erstmals auch Transporter und Wohnmobile bis jeweils 3,5 Tonnen in diese Förderung einbezogen. Weiterhin werden nachgerüstete Fahrzeuge vom Kfz-Steuermalus von 1,20 Euro pro angefangenen 100 Kubikzentimeter Hubraum befreit, den die "Stinker-Diesel" ansonsten zahlen müssen. Die 330 Euro werden nur noch als Barmittel ausgezahlt und nicht mehr auch in Form einer Kfz-Steuerermäßigung wie im Vorgängerprogramm seit April 2007. Die Förderanträge können erst vom 1. Juni 2010 bis 15. Februar 2011 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gestellt werden, berichtete das Bundesumweltministerium. Die nötigen Antragsformulare stünden erst dann unter www.pmsf.bafa.de im Internet - ähnlich wie bei der 2.500 Euro umfassenden Abwrackprämie. "Ausgezahlt wird in der Reihenfolge der beim Bafa eingegangenen vollständigen Antragsunterlagen", stellte das Ministerium zum Anheizen der Nachrüstungs-Aktivitäten fest. Bis Herbst 2009 waren nach Schätzungen von Fachleuten etwa 400.000 Fahrzeuge nachgerüstet worden. Im Vergleich zum Pkw sind für die erstmals geförderten kleinen Nutzfahrzeuge und Wohnmobile die Bedingungen noch eingeschränkter: Sie müssen vor dem 17. Dezember 2009 erstmals zugelassen worden sein und im Zeitraum 13. Mai 2010 bis einschließlich 31. Dezember 2010 nachgerüstet werden, wenn sie die Staatshilfe in Anspruch nehmen. (dpa)
Bundesumweltministerium: Neue Rußfilter-Förderung startet im Juni
Die neue Richtlinie trat am Donnerstag in Kraft. Förderanträge können vom 1. Juni 2010 bis 15. Februar 2011 beim Bafa gestellt werden.