Der ADAC hat von den Automobilherstellern einen ungehinderten Zugang zu Reparaturinformationen für ihre Fahrzeuge gefordert. Zwar regele dies auch schon die derzeit geltende Gruppenfreistellungsverordnung (GVO), allerdings muss nach Ansicht des ADAC eine neue Verordnung, über die die EU zur Zeit berät, die rasante Entwicklung auf dem Gebiet der Fahrzeugelektronik berücksichtigen. Dies sei für freie Werkstätten ebenso wichtig wie beispielsweise für Pannenhilfeorganisationen. Insgesamt müßten die Interessen der Verbraucher beim Autokauf innerhalb Europas weiter verstärkt werden, so der ADAC. Unter dieser Voraussetzung befürwortet der Automobilclub eine Verlängerung der GVO. Trotzdem müsse die Position des Kunden in einigen weiteren Punkten gestärkt werden, u.a. dadurch, dass Service und Reparatur auch durch unabhängige Werkstätten und unter Verwendung alternativer Ersatzteile möglich sein, und dass Garantieleistungen in der gesamten EU erbracht werden müssten.
ADAC fordert freien Zugang zu Reparaturinfos
Automobilclub: Position des Verbrauchers muß gestärkt werden