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Rundfunkbeitrag für Vorführwagen: Musterklage in erster Instanz abgewiesen

03.02.2017 14:23 Uhr
Rundfunkbeitrag für Vorführwagen: Musterklage in erster Instanz abgewiesen
Vorführwagen bleiben nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen beitragspflichtig.
© Foto: Soeren Stache/dpa

Die Reform der Rundfunkbeiträge belastet viele Autohäuser, da auch für Vorführwagen gezahlt werden muss. Ein Händler klagte dagegen – zunächst ohne Erfolg.

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Schlechte Nachrichten für die Kfz-Branche: Autohäuser müssen weiterhin für jeden Vorführwagen einen Rundfunkbeitrag entrichten. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Sigmaringen in erster Instanz entschieden, wie das Deutsche Kfz-Gewerbe (ZDK) am Freitag in Bonn mitteilte. Geklagt hatte gegen die Regelung ein Autohändler aus Baden-Württemberg, der durch den seit 2013 gültigen Rundfunkbeitrag nach eigenen Angaben Beitragssteigerungen von rund 250 Prozent stemmen muss. Der Verband unterstützt das Musterverfahren.

"Wir nehmen dieses Urteil jetzt erst einmal auf Grundlage des mündlich übermittelten Tenors der Entscheidung zur Kenntnis", erklärte ZDK-Rechtsexperte Ulrich Dilchert. Mit den ausführlichen Gründen sei erst in einigen Wochen zu rechnen. "Sobald diese vorliegen, wird über die konkreten weiteren Schritte in dem Musterverfahren entschieden."

Der Rundfunkbeitrag hat 2013 die GEZ-Gebühren abgelöst. Seitdem sorgt er für Ärger, denn die Regeln sind kompliziert, und Handwerksbetriebe müssen tiefer in die Tasche greifen. Sie zahlen je nach Firmengröße und je nachdem, ob sie mehrere Filialen haben oder nicht, unterschiedlich hohe Beiträge. Zusätzlich ist die Anzahl der Fahrzeuge ausschlaggebend. (rp)

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