-- Anzeige --

Mangelhafte Reifen: Rückabwicklung oder Austausch?

07.11.2012 09:07 Uhr
Mangelhafte Reifen: Rückabwicklung oder Austausch?
Urteil: Beklagt der Kunde einen mangelhaften Reifen, muss er einem Händler die Möglichkeit der Ersatzlieferung einräumen, auch wenn das einige Zeit in Anspruch nimmt.
© Foto: Fotolia

Laut AG München muss einem Händler die Möglichkeit der Ersatzlieferung eingeräumt werden, auch wenn das einige Zeit in Anspruch nimmt und der Käufer die Reifen gar nicht mehr benötigt.

-- Anzeige --

Wer Reifen kauft, die sich dann als mangelhaft herausstellen, kann die Pneus nicht einfach zurückgeben und auf sofortiger Rückerstattung des Kaufpreises bestehen. Vielmehr muss er dem Autohändler die Möglichkeit einräumen, den Fehler mittels Austausch zu beheben. Das gilt auch dann, wenn das einige Zeit in Anspruch nimmt, und der Käufer die Reifen gar nicht mehr benötigt, weil er inzwischen nicht mehr im Besitz des Wagens ist. Das berichtet aktuell die Deutsche Anwaltshotline und verweist auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 222 C 7196/11).

In dem Streitfall kaufte ein Halter eines Porsche 911 zwei gebrauchte Sommerreifen zum Preis von 960 Euro. Bei näherer Untersuchung stellte er aber später fest, dass im Profil eines Reifens eine Schraube steckte. Daraufhin schickte er die Reifen an den Verkäufer zurück und forderte die Rücküberweisung des Kaufpreises.

Doch der Händler stellte sich quer. Er wollte den beschädigten Reifen zwar zurücknehmen, aber nur gegen einen gleichwertigen ersetzen. Nach dem Hinweis des Porsche-Fahrers, dass es unzulässig sie, zwei gebrauchte Reifen unterschiedlicher Herkunft zu benutzen, bot der Verkäufer schließlich an, beide Pneus zu tauschen. Dazu war der Kläger allerdings nicht mehr bereit: Er hatte den Porsche längst verkauft und keinen Bedarf mehr an den Sommerreifen.

Dadurch entsteht dem Käufer aber noch keinen Anspruch auf Rückzahlung. Gemäß der Mitteilung der Deutsche Anwaltshotline hätte er zunächst auf das Angebot der Lieferung einer mangelfreien Sache eingehen müssen: "Der Weiterverkauf des Fahrzeugs reicht für eine Unzumutbarkeit der Nachbesserung nicht aus." Zumal der Händler von dem geplanten Verkauf des Autos nichts wusste und ihm laut dem gesetzlichen Erfordernis der Nachfristsetzung prinzipiell immer eine gewisse Zeit für die Behebung des Fehlers eingeräumt werden muss. (rp)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.