Eine der wichtigsten Regeln im Umgang mit Garantien geben die Autoren eines neuen Buchs aus dem Auto Business Verlag den Servicekräften mit auf den Weg: Der Anspruchsteller kann sich nur an den Garantiegeber wenden. Wenn der Hersteller beispielsweise eine fünfjährige Garantie auf ein Ventil gewährt und Sie, als Händler, das Ventil an Ihren Kunden weiter verkaufen, dann sind Sie nicht verpflichtet, den Ansprüchen Folge zu leisten. Denn: Der Kunde macht nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (zwei Jahre) einen Mangel geltend und beruft sich Ihnen gegenüber auf die Garantie, ist jedoch an der falschen Adresse. Dieser Anspruch besteht nämlich nicht gegen Sie und kann von Ihnen abgelehnt werden. Der Kunde muss sich direkt an den Hersteller wenden; selbstverständlich können Sie hier aber die Vermittlerrolle einnehmen und die Korrespondenz mit dem Hersteller für den Kunden erledigen. Der Inhalt der Garantie (was kann der Anspruchsteller verlangen?) ergibt sich aus den Garantiebedingungen. Da es sich um eine freiwillige Zusatzleistung handelt, ist die Garantie nicht mit der Gewährleistung identisch, sondern kann individuell gestaltet werden. Auch die Garantie umfasst in der Regel nur Ersatz/Reparatur der Kaufsache, nicht aber den Schadensersatz an anderen Rechtsgütern. (asp)
Buchtipp: Mängel, Garantie und Haftung
Welche Ansprüche haben die Kunden und muss die Werkstatt dafür überhaupt aufkommen. Mit dem neuen Buch aus dem Auto Business Verlag erhalten Servicemitarbeiter wichtige Tipps zum Thema Garantie udn Haftung.