Suzuki ruft 6.317 Swift aus dem Produktionszeitraum von Februar bis Dezember 2005 in die Vertragswerkstätten. An den Fahrzeugen mit Schaltgetriebe muss die Betätigung der Kupplung kontrolliert werden. Im Zuge der Rückrufaktion wird der Füllschlauch zwischen Bremsflüssigkeitsausgleichsbehälter und Kupplungsgeberzylinder erneuert sowie eine Spülung des Systems vorgenommen. Da eine Verbindung zwischen Kupplungshydraulik und Bremshydraulik besteht, wird vorsorglich auch die Bremsbetätigung geprüft, obwohl davon auszugehen ist, dass dort keine Mängel vorliegen. "Die Funktion der Kupplung als auch die Bremsbetätigung ist jederzeit gewährleistet", sagte eine Suzuki-Sprecherin. Die zu erwartende Defektrate beim Kupplungsgeberzylinder betrage 0,6 Prozent, beim Bremszylinder seien überhaupt keine Defekte zu erwarten. (ng)
Kupplungscheck beim Suzuki Swift
Bei 6.317 Fahrzeugen der neuen Baureihe wird auch die Bremsbetätigung geprüft