-- Anzeige --

Schadensersatzklage: Kunde muss Reparaturfehler beweisen

02.03.2015 13:49 Uhr
LG Berlin: Eine fehlerhafte Reparatur an Motor und Gasanlage führt nicht zwangsläufig zu einem Schaden am Katalysator.

Der für einen Anspruch zwingend erforderliche Kausalzusammenhang konnte der Kläger nicht nachweisen. Er erhält daher auch nicht beschädigte Katalysatoren ersetzt.

-- Anzeige --

Der Auftraggeber einer Reparatur an Motor und Gasanlage muss belegen, dass der Werkstatt bei der Reparatur des Fahrzeugs ein Fehler unterlaufen ist, der dazu geführt hat, dass in der Folge auch ein Schaden am Katalysator eingetreten ist. Das hat das Landgericht Berlin in einem Urteil vom 22.05.2014 entschieden (LG-Az.: 84 S 128/13).

Der Kläger hat eine Werkstatt damit beauftragt, die Ursache eines bereits beim Starten des Fahrzeugs auftretenden Gasgeruchs zu beseitigen. Später hat er die Werkstatt auch darum gebeten, von ihm bei einem Nissan-Händler beschaffte Einspritzdüsen in den Motor des Fahrzeugs einzubauen. Laut Kläger soll danach die Gasanlage und der Motor insgesamt nicht mehr einwandfrei funktioniert haben.

Insbesondere soll der mit der Fehlersuche beauftragte Mechaniker unsachgemäß gearbeitet haben, indem er beispielsweise bestimmte Kabelverbindungen im Motor einfach durchgeschnitten habe. Der Kläger verlangte daraufhin Schadensersatz, allerdings lediglich für die ebenso erforderlich gewesene Erneuerung beider Katalysatoren an seinem Fahrzeug.

Das Landgericht wies die Klage ab, weil es nicht feststellen konnte, dass zwischen dem am Abgasreinigungssystem des Fahrzeugs aufgetretenen Schaden und der vom Kläger behaupteten Pflichtverletzung durch die unsachgemäßen Arbeiten am Einspritzsystem der für den Schadensersatzanspruch zwingend erforderliche Kausalzusammenhang bestehe. Es gebe keinen allgemeinen Grundsatz dahin, dass die fehlerhaft ausgeführte Arbeit erfahrungsgemäß und in aller Regel auch zu einem Schaden am Abgasreinigungssystem führe. Daraus folge, dass ein Schadensersatzanspruch des Klägers nicht gegeben sei. (Gregor Kerschbaumer)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.