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Kleine Inspektion: Kurzmeldungen aus deutschen Gerichtssälen

08.03.2013 10:21 Uhr
Recht Tastatur Online Kriminalität
© Foto: kebox / Fotolia

Letzter Akt im Streit im Anmeldeformulare für Gewerbedatenbank / Urteil zu falschen Verbrauchsangaben / Unfallschaden bei Luxus-GW ist offenbarungspflichtig

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Das Urteil des OLG Düsseldorf gegen die GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH vom Februar 2012 ist rechtskräftig. Nach Ablehnung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch den BGH (Az.: I ZR 70/12) steht nun laut einer Mitteilung des Deutschen Schutzverbands gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) fest, dass die u.a. an Kfz-Betriebe versandten Anmeldeformulare zur Eintragung in eine Gewerbedatenbank irreführend sind. "Weitere Formularaussendungen der GWE dürften jetzt nicht mehr zu erwarten sein. Wir hoffen darüber hinaus, dass die GWE endlich auch ihre massive Mahntätigkeit bei denjenigen Opfern einstellt, die solche Formulare irrtümlich unterschrieben haben und in der Folge dann zur Kasse gebeten werden", erklärte DSW-Geschäftsführer Peter Solf.

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Wenn ein Neuwagen deutlich mehr Kraftstoff verbraucht als versprochen, darf der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten. Das hat das OLG Hamm in einem am Donnerstag veröffentlichten, rechtskräftigen Urteil entschieden. Vor drei Jahren wollte der Kläger einen Kaufvertrag annullieren, weil der Verbrauch seines Neuwagens um mehr als zehn Prozent höher war, als in dem Verkaufsprospekt angegeben. Ein vom Gericht bestellter Gutachter hatte das bestätigt. Der Händler muss den Kaufpreis zurückzahlen, abzüglich eines Betrages für die zwischenzeitliche Nutzung des Autos durch den Kläger. (Az.: I-28 U 94/12).
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Bei einem Fahrzeug der Luxusklasse ist ein Unfallschaden offenbarungspflichtig, weil gerade die Unfallfreiheit auf dem Gebrauchtwagenmarkt einen wertbildenden Faktor darstellt. Darauf verweist der Moerser Fachanwalt Bertil Jakobson, Mitglied des Verbands deutscher Verkehrsrechtsanwälte, unter Hinweis auf ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des AG Duisburg vom 13. Februar (Az.: 52 C 4939/11). Die Nettoreparaturkosten des umstrittenen Unfalls betrugen den Angaben zufolge 2457,75 Euro netto. Die verklagte Kfz-Haftpflichtversicherung hatte die Regulierung eines merkantilen Minderwertes abgelehnt. Das Gericht sah dies anders und sprach der Frau neben dem Schadensersatz zusätzlich 850 Euro zu. (ng/dpa)

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