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OLG-Beschlüsse: Klage nach zwei Jahren verjährt

19.03.2019 09:00 Uhr
OLG-Beschlüsse: Klage nach zwei Jahren verjährt
Schadenersatzforderungen von Dieselauto-Käufern gegen Autohändler gelten nach zwei Jahren als verjährt.
© Foto: picture alliance/chromorange/Christian Ohde

Schadenersatzforderungen von Dieselauto-Käufern gegen Autohändler sind verjährt, wenn sie später als zwei Jahre nach der Auslieferung der Fahrzeuge eingereicht wurden, entschieden zwei Gerichte.

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Die Oberlandesgerichte München und Stuttgart haben Schadenersatzforderungen von Dieselauto-Käufern gegen Autohändler als verjährt angesehen, wenn sie später als zwei Jahre nach der Auslieferung eingereicht wurden. Zwei Kläger, die 2014 einen Audi beziehungsweise 2011 einen Skoda mit VW-Dieselmotor gekauft hatten, hätten deshalb keine Aussicht mehr auf Schadenersatz, heißt es in Hinweisbeschlüssen der Gerichte. Der Münchner Kläger habe seine Berufung inzwischen zurückgenommen, sagte eine Gerichtssprecherin am Montag.

Ein VW-Sprecher sagte, der Beschluss betreffe rund 500 laufende Verfahren gegen Autohändler. Laut VW sind derzeit noch etwa 50.000 Verfahren anhängig, die meisten davon gegen den Konzern. Gegen Händler liefen bundesweit noch etwa 2.000 Verfahren.

Für Autobesitzer, deren Klage wegen Mängelgewährleistung gegen Autohändler abgewiesen wurde, könnten aber noch die Volkswagen AG wegen arglistiger Täuschung auf Schadenersatz verklagen, sagte die Anwältin Nuriye Yildirim in München. Sie ist Geschäftsführerin der Kanzlei 21legal, die rund 1.600 Diesel-Klagen gegen VW vertritt. (dpa)

 

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