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Gesetz gegen Abmahnmissbrauch: Kfz-Gewerbe hofft auf "spürbare Entlastung"

20.05.2019 15:35 Uhr
Gesetz gegen Abmahnmissbrauch: Kfz-Gewerbe hofft auf "spürbare Entlastung"
Gerade Autohäuser sind häufig von massenhaften Abmahnungen betroffen.
© Foto: M&S Fotodesign/Fotolia

Die Regierung macht Ernst im Kampf gegen Abmahnabzocker. Der ZDK sieht in dem Kabinettsbeschluss ein probates Schutzschild für die Betriebe.

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Der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) hat den Kabinettsbeschluss, den Missbrauch wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen einzudämmen, begrüßt. "Unsere Mitgliedsunternehmen werden dadurch eine spürbare Entlastung erfahren", sagte ein ZDK-Sprecher in Bonn. Der Autohandel müsse viele Millionen Euro an Abmahnpauschalen und Vertragsstrafen entrichten. Hierbei gehe es oft um banale Verstöße, etwa gegen die Schriftgröße der notwendigen Hinweise oder deren Platzierung in einer Anzeige und zunehmend auch um fehlende Hinweise beim Teilen von Texten in sozialen Netzwerken.

Der Gesetzentwurf aus dem Justizministerium war am vergangenen Mittwoch verabschiedet worden. Er soll die Anforderungen erhöhen, urheberrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Wirtschaftsverbände dürfen demnach künftig nur noch abmahnen, wenn sie vom Bundesamt für Justiz überprüft wurden und auf einer Liste der klagebefugten Verbände stehen.

Außerdem sollen damit die finanziellen Anreize für Abmahnungen abgebaut und Gegenansprüche einfacher geltend gemacht werden können. So will Justizministerin Katarina Barley (SPD) Vereinen und Anwälten, denen es bei Abmahnungen nur ums Geld verdienen geht, das Handwerk legen.

Die Begrenzung der Abmahnbefugnis gehe in die richtige Richtung, so der Verbandssprecher. Vor allem die vorgesehene Einschränkung der wirtschaftlichen Anreize insbesondere bei Abmahnungen durch angebliche Mitbewerber wegen Verstößen gegen Informationspflichten oder Datenschutzvorschriften werde sich hoffentlich als probates Schutzschild erweisen. Große Verantwortung für den Erfolg der Schutzvorschriften sieht der ZDK allerdings auch bei den Gerichten, die die Vorschriften im Sinne des Gesetzgebers anzuwenden hätten.

Der ZDK macht sich seit vielen Jahren gemeinsam mit führenden Wirtschaftsverbänden für eine solche Regelung stark. (rp)

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