-- Anzeige --

Urteil: Keine Kündigung wegen Betriebsübergang

22.01.2015 10:18 Uhr
Kündigung Arbeitsrecht Anwalt
Urteil: Machen die meisten Mitarbeiter in einem neu gegründeten Betrieb weiter, spricht das für einen Betriebsübergang.
© Foto: DOC RABE Media / fotolia.com

Wird ein Betrieb zwar unter anderem Namen und anderer Adresse aber mit dem nahezu gleichen Team fortgeführt, spricht das nicht für eine Geschäftsaufgabe. Eine Bürokauffrau klagte daher erfolgreich auf Weiterbeschäftigung.

-- Anzeige --

Ein Betriebsübergang ist kein Grund für eine Kündigung. Dies hat kürzlich das Arbeitsgericht Köln bestätigt und damit der Klage einer Bürokauffrau stattgegeben (Az. 11 Ca 1273/14). Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, war ihr wegen einer Betriebsübernahme fristlos gekündigt worden. Die Kündigung wurde damit begründet, dass der Besitzer des alten Gebäudes den Mietvertrag nicht verlängert hatte und daher kein Beschäftigungsbedarf mehr bestünde.

Das Gastronomieunternehmen gab sich einen neuen Namen, behielt auch große Teile der Belegschaft und führte den Betrieb nahezu deckungsgleich fort. Auch warb das Unternehmen auf Flyern mit der gewechselten Örtlichkeit, aber mit demselben Team. Die entlassene Bürokauffrau sah daher ihre Kündigung als rechtswidrig an und zog vor Gericht.

Dieses gab der Frau recht: Das Arbeitsverhältnis sei nicht beendet worden, sondern gehe auf den neuen Betrieb über. Die Identität der Firma bleibe trotz Neugründung, Namens- und Ortswechsels die gleiche, da es nur geringfügige Änderungen im Angebot gegeben hätte. Nicht zuletzt, weil Teile des Personals übernommen worden waren, sei es ein Betriebsübergang gewesen. Das Gericht sprach der Frau rückwirkend das fällige Gehalt abzüglich des bis dahin erhaltenen Arbeitslosengeldes zu. (asp)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.