Auch bei einem teuren Premiummodell kann nicht jede kleinste Beeinträchtigung gleich als Mangel gewertet werden. Das musste kürzlich ein besonders anspruchsvoller Mercedes-Kunde vom Düsseldorfer Oberlandesgericht erfahren (Az.: I-3 U 23/14).
Der Mann hatte für knapp 76.000 Euro ein Mercedes E-Klasse Cabrio in der Sonderlackierung "Indigolithblau Metallic" gekauft. Nach der Übergabe des Fahrzeugs stellte er an der Flanke unter direktem Sonneneinfall deutlich erkennbare unschöne Schlieren im Lack fest. Daraufhin forderte er zunächst vor dem Landgericht Düsseldorf vom Händler 6.000 Euro aus dem Kaufpreis zurück.
Der hinzugezogene Sachverständige befand den Lack allerdings als fachgerecht und identifizierte die Schlieren als Reflexionen einer benachbarten Chromleiste. Das Landgericht konnte daher keine Wertminderung des Fahrzeugs erkennen und lehnte die Klage ab.
Das reichte dem Käufer allerdings nicht – er ging vor dem Oberlandesgericht in Berufung. Doch auch die nächste Instanz blieb dabei: Ein auf bestimmte Art und Weise den Geschmacksvorstellungen des einzelnen Käufers angepasstes, bei jeder Sonneneinstrahlung und in jeder Position des Fahrzeugs als harmonisch empfundenes Reflexionsbild auf dem Fahrzeuglack dürfe auch der Käufer eines Fahrzeugs der gehobenen Preisklasse ohne eine entsprechende Zusicherung des Verkäufers nicht erwarten. (sp-x)