-- Anzeige --

Rückruf-Urteil: Kein Anspruch auf kostenfreie Mangelbeseitigung

13.01.2009 14:48 Uhr
Hersteller wie VW werden ihre Rückrufpraxis trotz BGH-Urteil wohl nicht ändern.

Der BGH hat entschieden: Ein Hersteller ist nicht generell verpflichtet, bei Rückrufen unsichere Teile kostenlos auszutauschen. In der Praxis wird sich dadurch aber wohl wenig ändern.

-- Anzeige --

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun endgültig entschieden, dass ein Hersteller nicht generell verpflichtet ist, bei Rückrufen unsichere Teile kostenlos auszutauschen. Auf dieses kurz vor Weihnachten ergangene Urteil hat die Münchner Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz hingewiesen (Az.: VI ZR 170/07). Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist sei ein Unternehmen nicht mehr in allen Fällen zur Nachrüstung verpflichtet, sondern nur noch zur effektiven Gefahrenabwehr, entschieden die Karlsruher Richter und bestätigten damit die Vorinstanzen (wir berichteten). In dem Streitfall waren mit Elektromotoren ausgestattete Pflegebetten durch einen Kurzschluss in Brand geraten. Eine Kunde hatte die Motoren austauschen lassen und wollte die Kosten von dem Hersteller erstattet bekommen. Nach Ansicht des BGH zu Unrecht. Es genügte, dass der Hersteller seine Kunden vor der Brandgefahr warnte, so die Richter. Die Kunden müssen die Gefahr nun auf eigene Kosten beseitigen. "Es gibt keine zeitlich nahezu unbegrenzte Gewährleistung über den Umweg der Produkthaftung", kommentierte Rechtsanwalt Thomas Klindt das Urteil. Automobilhersteller hatten aber bereits nach der erstinstanzlichen Entscheidung in diesem Streitfall gegenüber asp-Online betont, dass man an der bisherigen Rückrufpraxis festhalten wolle. Auch Klindt betonte: "Bei Rückrufen spielen jedoch oft Kulanz und der Ruf des Unternehmens eine große Rolle, insbesondere beim Verkauf an Verbraucher." Zulieferern rät er, vertragliche Absprachen über Rückrufkosten zu treffen oder an die Rechtsprechung anzupassen. (ng)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.