-- Anzeige --

"Ich hau dir vor die Fresse": Fristlose Kündigung nach Bedrohung des Chefs

21.11.2012 14:07 Uhr
Wer seinem Vorgesetzten "eine Schönheitsoperation" verspricht, muss mit der fristlosen Entlassung rechnen, selbst wenn er das Versprechen nicht einhält.

Ein Angestellter der Stadt Mönchengladbach muss sich nach einem neuen Job umschauen. Er hatte seinem Vorgesetzten "eine Schönheitsoperation" versprochen.

-- Anzeige --

Bedroht ein Angestellter seinen Vorgesetzten kann eine fristlose Kündigung rechtswirksam sein. Das hat das Arbeitsgericht Mönchengladbach entschieden.

Der Kläger war seit 1987 bei der Stadt Mönchengladbach beschäftigt. Während der Arbeitszeit sagte der Kläger vor einem Zeugen zu seinem unmittelbaren Vorgesetzten: "Ich hau Dir vor die Fresse, ich nehme es in Kauf, nach einer Schlägerei gekündigt zu werden, der kriegt von mir eine Schönheitsoperation, wenn ich dann die Kündigung kriege, ist mir das egal." Daraufhin kündigte die Stadt Mönchengladbach das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger am 6. Juni 2012 fristlos.

Dagegen erhob der Kläger eine Kündigungsschutzklage, die vom Arbeitsgericht abgewiesen wurde. Die Kündigung ist rechtens, weil der Kläger seinen Vorgesetzten in strafrechtlich relevanter Art und Weise bedroht hat. Im Übrigen war der Kläger wegen der Bedrohung seines damaligen Vorgesetzten ein Jahr zuvor bereits abgemahnt worden. Der Kläger hatte noch behauptet, dass ihn sein Vorgesetzter provoziert habe, was ihm die Richter aber nicht glaubten. (beg)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --
KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --
WEITERLESEN



NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.