-- Anzeige --

Fristlose Vertragskündigung: Hersteller muss Schadenersatz leisten

15.10.2008 15:42 Uhr
Fristlose Vertragskündigung: Hersteller muss Schadenersatz leisten
Der BGH in Karlsruhe.
© Foto: Stephan Baumann

Ist eine fristlose Kündigung des Kfz-Herstellers unwirksam und kündigt daraufhin der Vertragshändler seinerseits deswegen fristlos, kann er Schadenersatzansprüche geltend machen. Diesen Grundsatz hat der BGH in einem aktuellen Urteil bekräftigt.

-- Anzeige --

Ist eine fristlose Kündigung des Kfz-Herstellers unwirksam und kündigt daraufhin der Vertragshändler seinerseits deswegen fristlos, muss der Hersteller ihm Schadenersatz zahlen. Diesen Grundsatz hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 16. Juli 2008 bekräftigt (Az.: VIII ZR 151/05). Darauf weist Rechtsanwältin Susanne Creutzig hin. In dem Urteilsfall ging es zwar um einen Handelsvertretervertrag. "Die Grundsätze dieses Urteils", so die Kölner Juristin, "finden aber auch Anwendung auf den Vertragshändlervertrag". Der Schadenersatzanspruch folgt aus § 89a Abs.2 HGB. Danach kann der Handelsvertreter/Vertragshändler Schadenersatz für die Zeit geltend machen, bis zu der der Hersteller den Handelsvertreter-/Händlervertrag hätte ordentlich kündigen können. "Das sind je nach Vertrag jeweils mindestens zwei Jahre", so Creutzig. Die Vorschrift soll dem Handelsvertreter – und auch dem Vertragshändler – Ersatz für den durch die vorzeitige Beendigung des Vertrages verursachten Schaden gewähren. Creutzig empfiehlt für die Praxis, eine fristlose Kündigung seitens des Herstellers "in jedem Fall" zu überprüfen und gegebenenfalls durch eigene fristlose Kündigung zu beantworten, damit Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden könnten. (AH)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.