-- Anzeige --

Nachbesserung: Händler hat zwei Versuche pro Mangel

13.08.2008 10:50 Uhr

Laut einem OLG-Urteil kann ein Autokäufer nicht vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn Mängel an seinem neuen Fahrzeug erfolgreich behoben werden konnten. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der durchgeführten Nachbesserungsarbeiten.

-- Anzeige --

Eine Nachbesserung gilt nach zwei erfolglosen Versuchen nur dann als fehlgeschlagen, wenn sie sich auf ein und denselben Mangel bezieht. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg vom 13. Februar 2008 hat das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe hingewiesen (Az.: 6 U 131/07). Im Streitfall war der Kunde mit seinem Neuwagen insgesamt dreimal in der Werkstatt seines Händlers, nachdem jeweils eine der vier Zündspulen versagt hatte. Der Verkäufer konnte die Defekte jeweils reparieren. Einem Sachverständigen zufolge lag ein übergeordneter Fehler, etwa der Bordelektronik, nicht vor. Da der Käufer aber befürchtete, dass möglicherweise auch die vierte Zündspule versagen könnte, trat er vom Kaufvertrag zurück und verlangte die Rückabwicklung unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung. Dem widersprachen die OLG-Richter: Jede einzelne Reparatur sei erfolgreich gewesen. Weise ein Fahrzeug keine Mängel mehr auf, weil diese behoben werden konnten, dann ist der Käufer – unabhängig von der Anzahl der durchgeführten Nachbesserungsarbeiten – nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Als fehlgeschlagen gelte eine Nachbesserung nach zwei erfolglosen Reparaturversuchen nur dann, wenn sich diese auf ein und denselben Mangel beziehen. (rp)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.