-- Anzeige --

GW-Kauf: Nagelnder Diesel kein Sachmangel

23.07.2012 13:23 Uhr
Schnee auf Windschutzscheibe im Winter
Die Erkenntnisse hinsichtlich der Warmlaufphase eines Dieselmotors bei kalter Witterungslage waren bei den Richtern in Coburg und Bamberg andere als bei einem GW-Käufer.
© Foto: Aliaksandr Mazurkevich / Panthermedia

Ein besonders anspruchsvoller GW-Käufer scheiterte sowohl vor dem LG Coburg als auch dem OLG Bamberg mit dem Ansinnen, seinen Selbstzünder zurückzugeben.

-- Anzeige --

Das nagelnde Geräusch eines Dieselmotors ist insbesondere in den kalten Wintermonaten kein Sachmangel, der zum Rücktritt eines Gebrauchtwagenkaufs berechtigen könnte. Das hat das Landgericht Coburg bereits im vergangenen November in einem nun rechtskräftig gewordenen Urteil klargestellt (Az.: 13 O 366/11).

Der Kläger erwarb im Jahr 2010 bei einem Autohändler einen Wagen für etwa 19.500 Euro. Vor Gericht behauptete er, dass auch nach dem dritten Reparaturversuch der Motor nach wie vor "sehr laute und hart klingende Geräusche" von sich gebe und außerdem unrund laufe. Der gerichtlich eingeschaltete Kfz-Sachverständige konnte bei seinen Untersuchungen die behaupteten Mängel des Motors nach einem Kaltstart nicht reproduzieren. Vielmehr mutmaßte der Experte, dass der Fahrer den Dieselmotor bei kalter Witterung nicht vorgeglüht haben könnte.

In einer mündlichen Verhandlung vor dieser Angabe des Sachverständigen hatte der Fahrzeugkäufer noch angegeben, dass sein Fahrzeug bei einem Kaltstart nicht vorgeglüht werden müsse. Im ersten Termin nach den Angaben des Sachverständigen behauptete der Kläger nun, dass er sehr wohl vor dem Starten des Motors bei kalter Witterung das nach der Betriebsanleitung notwendige Vorglühen durchführe. Dies glaubte das Gericht dem Fahrzeugkäufer aber nicht mehr und ging davon aus, dass kein Sachmangel vorliegt.

Mit dieser Entscheidung war der Fahrzeugkäufer nicht zufrieden und zog vor das Oberlandesgericht Bamberg. Dort "deckten sich die Erkenntnisse hinsichtlich der Warmlaufphase eines Dieselmotors bei kalter Witterungslage mit den Erfahrungen der dortigen Richter als Fahrer von Dieselfahrzeugen", heißt es in der Coburger Gerichtsmitteilung süffisant. Daraufhin nahm der Fahrzeugkäufer seine Berufung zurück und das Urteil des Landgerichts Coburg wurde rechtskräftig. Fazit des Gerichts: "Zwar muss sich ein Käufer nicht unbegrenzt auf Reparaturversuche des Verkäufers einlassen, aber wenn überhaupt kein Mangel (mehr) vorliegt, kann man trotz drei Reparaturversuchen einen Vertrag nicht rückabwickeln." (ng)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.