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Filterstreit: Gerichte fordern offenbar Einzelnachweis für Unwirksamkeit

26.11.2008 17:53 Uhr
Filterstreit: Gerichte fordern offenbar Einzelnachweis für Unwirksamkeit
Laut DUH könnten Autofahrer auf selbst vorgestreckten Umrüstkosten für wirksame Filter sitzen bleiben.
© Foto: ddp / Henning Kaiser

Die DUH beklagt anhand eines konkreten Fallbeispiels, dass die vor einem Jahr verkündete Kulanzregelung für unwirksame Nachrüstfilter inzwischen gegen betroffene Autofahrer vor Gericht eingesetzt werde. Bundesverkehrsminister Tiefensee und das ihm unterstellte KBA versuchten "den Skandal auszusitzen".

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee und dem ihm unterstellten Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vorgeworfen, die 40.000 vom so genannten Rußfilterskandal betroffenen Autofahrer im Stich zu lassen. Die vor ca. einem Jahr verkündete Kulanzregelung werde nicht zum Wohl der Kunden, sondern zur Abwehr von Ansprüchen vor Gericht genutzt. So sei aktuell ein Rechtsstreit beim Amtsgericht Dillenburg anhängig, bei dem ein Mercedes-Fahrer die selbst vorgestreckten Kosten für den Wechsel von einem GAT- auf einen Twintec-Filter in Höhe von 1.600 Euro von einem Teilehändler erstattet bekommen will. In der Verhandlung erklärte die Richterin, dass die im vergangenen Oktober vorgenommene Löschung der Betriebserlaubnis des GAT-Filters (wir berichteten) nicht rückwirkend gelte. "Unter Hinweis auf den Fortbestand der steuerlichen Förderung und Feinstaubplaketten bestreiten Filterverkäufer kühl die Funktionsuntüchtigkeit der Systeme des Betrugsfilterherstellers GAT – und finden Gehör bei den Richtern", beklagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch am Mittwoch. Jetzt müsse der betroffene Autohalter die "Mangelhaftigkeit des streitgegenständlichen Rußpartikelfilters" im Einzelfall konkret beweisen, was aber nicht mehr möglich sei. Die offiziellen Nachmessungen des KBA, bei denen die gesetzlich geforderten Filterleistungen nicht erreicht wurden (wir berichteten), spielten in dem geschilderten Fall laut DUH keine Rolle. Ob dies eine generelle Tendenz der Rechtsprechung ist oder ein Einzelfall, ist derzeit unklar. Viele solcher Auseinandersetzungen endeten bisher offenbar mit einem außergerichtlichen Vergleich. Dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe liegen laut einer Sprecherin noch keine Urteile zu diesem Thema vor. Ein ADAC-Sprecher erklärte gegenüber asp-Online, ihm sei bislang ein ähnlicher Prozessverlauf bekannt. Resch sprach dagegen von hunderten solcher Fälle, die man "notfalls wöchentlich" der Öffentlichkeit präsentieren werde. "Gipfel der Ignoranz" In dem geschilderten Rechtsstreit habe die Anwältin des Klägers das KBA mehrfach erfolglos gebeten, ihr die Löschung der Zulassung des betroffenen GAT-Filters offiziell zu bestätigen. Dies sei "der Gipfel der Ignoranz", tobte Resch. "Tiefensee versucht den Skandal auch seines Hauses zu Lasten der Betroffenen auszusitzen." Er müsse endlich rückwirkend die Betriebserlaubnis der entsrechenden Filter entziehen. (ng)

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