-- Anzeige --

"Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung": Verwaltungsgericht untersagt Autoverwertung

07.08.2013 18:57 Uhr
Altautoverwertung Schrottplatz
Der Betrieb einer Altautoverwertung stellt laut VG Gelsenkirchen eine "genehmigungspflichtige Nutzungsänderung" des Grundstücks dar.
© Foto: Joerg Lantelme / Fotolia

Auch wenn auf einem Gelände in der Vergangenheit schon Reinigungsmittel hergestellt wurden, dürfen dort nicht ohne weiteres Altautos verwertet oder gelagert werden.

-- Anzeige --

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat Ende Juli eine Ordnungsverfügung der Stadt Bochum bestätigt, mit der einem Unternehmer der Betrieb einer Altautoverwertung nebst dem dazugehörigen Teile- und Kfz-Handel untersagt wurde. Bei dem Betrieb auf den beiden Grundstücken in der Nähe der A 40 in Bochum-Hamme handele es sich augenscheinlich um eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung (Az.: 5 L 624/13).

In den 1970er Jahren sei dort die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Reinigungsmitteln sowie in den 1980er Jahren der Betrieb eines Autokranverleihs immissionsschutzrechtlich bzw. baurechtlich genehmigt worden. Eine Genehmigung für eine Nutzung des Grundstücks zur Autoverwertung, zum An- und Verkauf sowie zur Pflege von Kfz und Ersatzteilen oder auch nur zur Lagerung von Kraftfahrzeugen sei dagegen niemals erteilt worden.

In der Vergangenheit wiederholt gestellte Bauanträge wurden bislang nicht genehmigt. Die fehlende Genehmigung begründe bereits "ein erhebliches öffentliches Interesse an der sofortigen Verhinderung der weiteren Nutzung", hieß es in der Gerichtsmitteilung. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass der Stadt bereits seit längerer Zeit die illegale Nutzung des Grundstücks bekannt gewesen sein soll.

Auch die dem Antragsteller gesetzte Frist von drei Tagen zur Befolgung der Ordnungsverfügung erscheine unter den besonderen Umständen des vorliegenden Falles als angemessen. Es sei dem Antragsteller bereits seit längerer Zeit bewusst, dass er sein Gewerbe baurechtlich formell illegal betreibe, so das Gericht abschließend. (ng)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.