-- Anzeige --

Gebrauchtwagenkauf aus privater Hand: "Gekauft wie gesehen" betrifft nur offensichtliche Mängel

10.10.2017 14:01 Uhr
Gebrauchtwagenkauf aus privater Hand: "Gekauft wie gesehen" betrifft nur offensichtliche Mängel
Bei einem Gebrauchtwagen-Kaufvertrag kommt es auf Details an.
© Foto: lumen-digital - Fotolia

Wer einen Gebrauchtwagen kauft oder verkauft sollte genau auf die Formulierungen im Vertrag achten. Denn auch für private Geschäfte gelten nicht nur sprachlich strenge Regeln.

-- Anzeige --

Die Formel "gekauft wie gesehen" schließt bei privaten Autoverkäufen nicht jegliche Mängelhaftung aus. Denn sie gilt nur bei ganz offensichtlichen Schäden, wie das Oberlandesgericht Oldenburg nun in einem Urteil festgestellt hat.

In dem verhandelten Fall hatte eine Frau einen Gebrauchtwagen – laut Vertrag "wie gesehen" – bei einem privaten Verkäufer gekauft. Kurze Zeit später wollte sie den Wagen zurückgeben, da er einen erheblichen Vorschaden hatte, von dem sie vor dem Kauf nicht gewusst haben wollte. Der Verkäufer verweigerte dies mit Hinweis auf die typische Formulierung im Kaufvertrag.

Zu Unrecht, wie die Richter feststellten. Die Formulierung "gekauft wie gesehen" schließe einen Gewährleistungsanspruch der Klägerin nicht aus, heißt es in der Begründung. Diese Formulierung gelte nur für solche Mängel, die ein Laie ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen bei einer Besichtigung erkennen könne. Dabei spielt laut dem Gericht auch keine Rolle, ob der Verkäufer den Vorschaden gekannt hat. Arglist sei keine Voraussetzung für einen Gewährleistungsanspruch der Käuferin.

Für private Autoverkäufer bedeutet das: Besser auf Kaufverträge von Experten, etwa Automobilclubs zurückgreifen. Hätte der Verkäufer im konkreten Fall einen Haftungsausschluss für alle ihm nicht bekannten Mängel formuliert, hätte er das Geld nicht zurückzahlen müssen (Az.: 9 U 29/17). (sp-x)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.