Unterschiedliche Aussagen gibt es derzeit über die durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angeordnete Nachuntersuchung von Bosal- und GAT-Nachrüstfilter durch Gutachter des TÜV Nord. Während ein Sprecher des KBA Aussagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) dementierte, dass die Ergebnisse bereits vorliegen, erklärte das Bundesverkehrsministerium: "Das Kraftfahrtbundesamt hat am vergangenen Freitag eine der Firmen zu einem Verkaufsstopp seiner Nachrüstsysteme aufgefordert, dem diese nachkommen wird." Ein Sprecher der Firma GAT räumte zunächst auf Anfrage ein, dass es bei einem Produkt aus seinem Hause Probleme mit der Filterleistung gebe. Später hieß es in einer offiziellen Mitteilung, es habe ein "Formfehler" bei der Beantragung der ABE vorgelegen. Für Systeme der Fabrikate Audi und VW sei daher eine Löschung der allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) beantragt worden, um "Kritikern den Wind aus den Segeln zu nehmen", die Produkte zu überarbeiten und dann im kommenden Jahr neu auf den Markt zu bringen. Ein KBA-Sprecher bestätigte diese Version gegenüber AUTO SERVICE PRAXIS Online. Laut Informationen der Deutschen Presse-Agentur hat allerdings das KBA mit dem Entzug der ABE für den betroffenen Filter gedroht, wenn das Unternehmen nicht von sich aus eine Beendigung dieser Erlaubnis beantrage. Die Löschung der ABE habe nur eine Wirkung in die Zukunft, d.h. es gebe keinen Rückruf für im Handel befindliche Systeme, sagte der KBA-Sprecher. Für GAT-Kunden wurde eine Telefon-Hotline eingerichtet. Unter 02043/940047 können Werkstätten und Endkunden, bei denen GAT-Filter für Audi und VW verbaut wurden, Auskünfte einholen. "Ross und Reiter nennen" Die DUH forderte das Bundesverkehrs- und das Bundesumweltministerium auf, "Ross und Reiter" zu nennen und "Filtern, die mangelhaft oder gar nicht filtern mit sofortiger Wirkung die Allgemeine Betriebserlaubnis für die getesteten und alle baugleichen Systeme entziehen". Die Umwelthilfe verlangte zudem eine sofortige Rückrufaktion für "bereits eingebaute circa 50.000 Scheinfilter". Dass in diesen Fällen auch die im April in Kraft getretene steuerliche Förderung des Filtereinbaus zur Eindämmung des gesundheitsschädlichen Feinstaubs zunächst rückgängig gemacht werden könnte, wurde in Regierungskreisen nicht ausgeschlossen. Im Verkehrsministerium hieß es: "Über weitere Maßnahmen wird in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium in den nächsten Tagen zu entscheiden sein." (ab/ng/dpa)
Filtertest: GAT nimmt Audi- und VW-Nachrüstfilter vorerst vom Markt
Unternehmen beantragt Löschung der Betriebserlaubnis / KBA: Ergebnisse des Nachtests liegen noch nicht vor