Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat heute in der Debatte um die Wirksamkeit von Nachrüstfiltern erneut nachgelegt und auf ihrer Internetseite ein internes Rundschreiben des Gesamtverbands Autoteile-Handel (GVA) veröffentlicht, offenbar ohne Wissen und Einwilligung des Verfassers. Darin werden mögliche rechtliche Ansprüche von Kunden aufgezeigt, bei denen ein GAT-System verbaut wurde, für das nun nachträglich die Allgemeine Betriebserlaubnis zurückgenommen wurde. "Die Filter sind nach jetzigen Erkenntnissen mangelhaft", heißt es in dem Brief an die GVA-Mitglieder. Und weiter: "Wenn ein Autofahrer einen solchen Filter in sein Fahrzeug eingebaut erhalten hat, kann er sich an seine Einbauwerkstatt wenden und von diesem Vertragspartner die Mangelbeseitigung verlangen. Die Mangelbeseitigung kann dann nur durch Einbau eines Alternativfilters eines anderen Herstellers erfolgen." Sollte kein Ausweichmodell zur Verfügung stehen, könne der Kunde zumindest eine Rückerstattung seiner Aufwendungen verlangen und sogar ein Rückbau des Fahrzeugs (u.U. neue Auspuffanlage und neuer Katalysator) verlangen. Die Werkstatt könne alle entstehenden Aufwendungen vom Lieferanten zurückverlangen, der diese Ansprüche wiederum an den Hersteller, also die Firma GAT, weiterreiche. Schwacher Trost: Eine Verpflichtung des Handels oder der Werkstätten, den Autofahrer auf seine Gewährleistungsrechte aufmerksam zu machen, besteht nicht. Trotzdem sei zu erwarten, dass die Aufwendungen sehr hoch würden und sämtliche Ansprüche auch nicht versicherbar seien. Wie viele (baugleiche) GAT-Filter bereits montiert wurden ist nicht klar. Die DUH sprach in einer ihrer Pressemitteilungen plakativ von 60.000 "Betrugssystemen", eine Zahl die von Beteiligten gegenüber AUTO SERVICE PRAXIS Online in Zweifel gezogen wurde. (ng)
Debatte: GAT-Nachrüstfilter: GVA erläutert mögliche Rechtsansprüche von Endkunden
DUH veröffentlicht internes Verbandsschreiben / "Aufwendungen können sehr hoch sein"