Noch immer erfüllen viele Werkstätten nicht die Anforderungen der HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie an den Prüfplatz. Was raten Sie diesen Betrieben?
Diese Betriebe sollten sich zeitnah mit dem Thema ernsthaft auseinandersetzen und eine geeignete Messfläche definieren. Man sollte besser nicht damit kalkulieren, dass sich die pflichtmäßige Einführung verschiebt.
Welche Hilfestellung kann TÜV SÜD leisten?
Wir bieten neben der aktiven Beratung auch Infoschriften mit Beispielen für eine ausreichend genaue, aber dennoch kostengünstige Umsetzung der Forderung.
Wer kontrolliert eigentlich in der Werkstatt, ob ab 1. Januar 2017 tatsächlich alle Anforderungen an den Prüfplatz erfüllt werden?
Der Prüfingenieur, welcher die Hauptuntersuchung durchführt. Er prüft, ob eine gültige Stückprüfung/Kalibrierung nach gültiger Prüfvorschrift vorliegt, sonst darf er die Scheinwerferprüfung an der Stelle gar nicht durchführen. Sukzessive und nach Einführung der Fahrzeuguntersuchungsverordnung (FUV) werden dann die Innungen die Prüfstützpunktüberprüfung übernehmen. Mit Umsetzung der FUV wird dann auch eine vollumfängliche rückführbare Kalibrierung nach ISO 17025 spätestens gefordert.
Welche Möglichkeiten haben Werkstätten mit einem alten Arbeitsplatz, der die Anforderungen der Prüfrichtlinie nicht erfüllt? Bleibt nur die kostspielige bauliche Veränderung der Werkstatt?
Man muss sich die Gegebenheiten vor Ort anschauen. Vielleicht existiert in der Werkstatt eine Fahrschienen-Hebebühne, die auf die Anforderungen justiert werden kann. Alle namhaften Hersteller haben inzwischen Systemlösungen im Angebot, beispielsweise Nivellierplatten, Abziehrahmen, Bodenbeschichtungen o. Ä., mit denen man ebenfalls die Voraussetzungen für die Scheinwerferprüfung erfüllt.
- Ausgabe 07/08/2016 Seite 50 (216.3 KB, PDF)