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Neuwagengarantie: Fessel oder Rundum-Sorglos-Paket?

01.02.2010 16:54 Uhr
Neuwagengarantie: Fessel oder Rundum-Sorglos-Paket?
Viele Hersteller wollen ihren Kunden neben der vorgeschriebenen Garantie eine Anschluss-versicherung verkaufen - legitime Kundenbindung für die einen, Wettbewerbsverzerrung für die anderen.
© Foto: www.opel.de (Screenshot)

Eine Expertenrunde in Goslar thematisierte die Auswirkungen verlängerter Kfz-Garantien auf den Servicemarkt. Zudem diskutierten die Teilnehmer, ob diese Praxis Abzocke oder Erleichterung für die Verbraucher ist.

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Eine Durchführung von Wartung bzw. Reparatur im freien Werkstattnetz darf in den Garantiebedingungen nicht ausgeschlossen werden. Dies hat Bernd Krieger vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) auf einer Expertendiskussion am Rande des Verkehrsgerichtstags in Goslar erklärt. Ansonsten werde EU-Recht verletzt, wie der Verbraucherschützer ausführte. Bereits zum vierten Mal lud das versicherungsnahe Goslar Institut vergangene Woche zum Meinungsaustausch über aktuelle Fragen aus der Versicherungswirtschaft. Zum Thema "Der gefesselte Verbraucher? Zum Gerangel um Kfz-Garantien" diskutierten neben Bernd Krieger die Teilnehmer Horst Berger (Arbeitskreis Autobanken), Thomas Funke (Kanzlei Osborne & Clarke) und Klaus-Jürgen Heitmann (Vorstandsmitglied des Versicherers HUK-Coburg). Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten und Stephan Simon aus der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission komplettierten die Runde. Die meisten Teilnehmer waren sich über die Bedeutung eines freien Reparaturmarktes einig. Fremdgehen verboten Vielfach seien die Garantiebedingungen der Hersteller mit der europäischen Rechtsprechung aber nicht vereinbar, so der Anwalt Thomas Funke. Als Beispiel nannte er die Werkstattbindung, bei der die Fahrzeughersteller die Garantieleistungen mitunter an Wartung und Reparatur im eigenen Servicenetz knüpften. Eine Reparatur auf Garantiebasis, würde von den Herstellern mit Verweis auf frühere Wartungen in freien Betrieben abgelehnt. Und das auch wenn der Garantieschaden in keinem Kausalzusammenhang mit den vorhergehenden Reparaturen stehe. Auch Stephan Simon von der Wettbewerbskommission sieht bei dieser Vorgehensweise freie Werkstätten im Nachteil. Die Interessenlage auf Seiten der Industrie ist Klaus-Jürgen Heitmann zufolge klar: Schließlich brächte der Bereich Aftersales die größte Marge. Also sicherten verlängerte Garantieverträge und Mobilitätspakete der Automobilindustrie Zusatzgeschäfte. Zudem hätte dies lukrative Reparaturaufträge zur Folge.

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