-- Anzeige --

EuGH: Ex-Markenwerkstatt nicht für alte Anzeigen verantwortlich

03.03.2016 13:27 Uhr
EuGH: Ex-Markenwerkstatt nicht für alte Anzeigen verantwortlich
Mercedes kann von ehemaligen Werkstattpartnern nicht vor Gericht fordern, Maßnahmen zum Löschen von Internetanzeigen zu ergreifen, wenn diese überhaupt nicht von den Betrieben in Auftrag gegeben wurden.
© Foto: ADAC

Daimler wollte einen früheren Vertragspartner vor Gericht verpflichten, alte Inserate im Internet mit Bezug zum Hersteller zu löschen. Dem schob der EuGH einen Riegel vor.

-- Anzeige --

Ehemalige Mercedes-Werkstätten sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht für das Löschen alter in Suchmaschinen auftauchenden Anzeigen mit Daimler-Bezug verantwortlich. Der Autobauer könne von diesen Werkstätten nicht vor Gericht fordern, Maßnahmen zum Löschen solcher Anzeigen im Internet zu ergreifen, wenn diese überhaupt nicht von den Werkstätten in Auftrag gegeben wurden. Die Versäumnisse eines solchen Betreibers könne einem Werbenden, der sich bemüht, eine unberechtigte Benutzung der Marke zu verhindern, nicht angelastet werden, urteilte der EuGH am Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache: C-179/15).

In dem Fall ging es um Online-Anzeigen, die eine ungarische Werkstatt mit der Marke Mercedes in Verbindung bringen. Die Firma war mehr als fünf Jahre lang über einen Kundendienstvertrag mit Daimler verbunden. Laut diesem Vertrag durfte sie sich in Anzeigen als "autorisierte Mercedes-Benz-Werkstatt" bezeichnen. Nach dem Ende des Vertrags habe die Werkstatt versucht, jede Anzeige im Internet zu löschen, die suggerierte, dass die Beziehung zu Daimler nach wie vor bestehe. Trotzdem wurden solche Anzeigen weiterhin im Internet verbreitet und von Suchmaschinen erfasst.

Daimler hatte den ehemaligen Vertragspartner daraufhin vor Gericht verpflichten wollen, die fraglichen Anzeigen zu löschen und erneute Verstöße gegen die Markenrechte zu unterlassen. Ein ungarisches Gericht hatte sich mit der Frage, ob Daimler dazu überhaupt berechtigt sei, an den EuGH gewandt. "Wir respektieren die Entscheidung des EuGH", sagte eine Daimler-Sprecherin. (dpa)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.