-- Anzeige --

Urteil: Dieselfilter sind nicht mangelhaft

04.03.2009 16:42 Uhr
Urteil: Dieselfilter sind nicht mangelhaft
Wieder einmal wurde um den Rußfilter gestritten, diesmal um die Tauglichkeit für Kurzstreckeneinsätze.
© Foto: Istockphoto / ddp Patrik Stollarz / AHO Montage

Trotz erheblicher Defizite beim ausschließlichen Kurzstreckeneinsatz ist ein Selbstzünder mit Filter nicht als mangelhaft einzustufen. Die Notwendigkeit zum Freibrennen des Filters bei längeren Regenerationsfahrten sei "Stand der Technik", urteilte der Bundesgerichtshof.

-- Anzeige --
Dieselautos mit Rußpartikelfiltern sind trotz erheblicher Defizite beim ausschließlichen Kurzstreckeneinsatz nicht als mangelhaft einzustufen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Das Karlsruher Gericht lehnte die Klage eines Autokäufers gegen einen Stuttgarter Händler ab. Er wollte den Kauf rückgängig machen, weil Partikelfilter zwangsläufig verstopfen, wenn die Autos nicht von Zeit zu Zeit über eine längere Strecke gefahren werden. Laut BGH betrifft dieses Problem aber alle Hersteller von Partikelfiltern, weil zur Reinigung der Filter eine erhöhte Abgastemperatur notwendig sei. Der Wagen entspreche damit dem Stand der Technik vergleichbarer Autos (Az: VIII ZR 160/08 vom 4. März 2009). Damit wurde das Urteil der Vorinstanz aufgehoben und an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Das Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hatte im Fall eines rund 26.500 Euro teuren Opel Zafira es dem Käufer einen Anspruch auf Rückabwicklung des Geschäfts eingeräumt, weil der Wagen für den ausschließlichen Kurzstreckenbetrieb nicht geeignet sei. Dabei ging es um die derzeit übliche Technik für Partikelfilter, die den krebserregenden Ruß aus den Abgasen herausfiltern. Zur Reinigung sind - so hatte es ein Sachverständiger festgestellt - von Zeit zu Zeit Fahrten von mindestens 15 Minuten mit einer Geschwindigkeit von mehr als 40 km/h erforderlich, damit die Partikel verbrennen und der Filter wieder frei wird. Nach den Worten des BGH kommt es bei solchen technischen Eigenheiten darauf an, ob sie bei anderen Autos "der gleichen Art" üblich ist. In diesem Fall könne man aber nicht generell auf Dieselautos abstellen, sondern nur auf solche, die ebenfalls mit einem Partikelfilter ausgerüstet seien. Weil alle diese Autos unter den gleichen Problemen zu leiden hätten, könne die eingeschränkte Eignung beim Einsatz des Autos auf kurzen Strecken nicht als Mangel angesehen werden. Es fehle "an einer Grundlage für die Erwartung des Käufers, dass ein Dieselfahrzeug mit Partikelfilter ohne Einschränkungen im Kurzstreckenbetrieb genutzt werden kann", so die Richter. (dpa/ng)
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.