-- Anzeige --

EU-Datenschutzverordnung: Datenschützer warnen vor Panikmache

16.05.2018 15:11 Uhr
EU-Datenschutzverordnung: Datenschützer warnen vor Panikmache
Die Datenschützer warnen vor Panikmache angesichts der am 25. Mai in Kraft tretenden DSGVO.
© Foto: RF/AdobeStock

Die Datenschutzgrundverordnung sieht erstmals bei schweren Verstößen hohe Bußgelder vor. Droht ab dem 25. Mai vielen Unternehmen nun die Insolvenz? Keineswegs, betonen Datenschützer - und warnen vor überzogenen Befürchtungen.

-- Anzeige --

Gut eine Woche vor Scharfstellen der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben Datenschützer vor übertriebener Schwarzmalerei gewarnt. Die DSGVO, die ab dem 25. Mai europaweit gilt, sei in erster Linie ein "Meilenstein des Datenschutzes", sagte die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff am Mittwoch auf dem 19. Datenschutzkongress in Berlin. Die Diskussion darum sei aktuell emotional höchst aufgeladen. Es sei aber an der Zeit, die Panik abzubauen, sagte der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch. "Wir haben Zähne bekommen, sind aber nicht bissig geworden."

Ab dem 25. Mai könnten nur jene Probleme erwarten, "die schon immer Datenverstöße begangen haben", erklärte Ronellenfitsch. Alle anderen hätten nichts zu befürchten. Auf anders lautende Warnungen von Anwälten und Beratern solle man nicht unbedingt hereinfallen. "In kaum einem Bereich ist die Sachkenntnis so defizitär."

Bei vielen Beiträgen in der Debatte habe man den Eindruck einer "abgestimmten Kampagne", sagte Birgit Sippel, Abgeordnete im Europäischen Parlament. Selbstständige fürchteten, morgen ihren Betrieb einzustellen, da sie mit Höchststrafen rechnen könnten. Dabei baue die DSGVO auf den Grundprinzipien auf, die in Deutschland ohnehin gegolten hätten. Erstmals sind jedoch Bußgelder möglich, die in schweren Fällen bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens reichen können.

"Panikmache"

Er sei "entsetzt" über die herrschende "Panikmache", sagte Thomas Hoeren, Professor und Medienrechtler an der Universität Münster. Vier Prozent - "ich kann es nicht mehr hören". Das "bis zu" in der Verordnung werde geflissentlich übersehen. Und Fotografen könnten künftig keine Bilder mehr machen, ohne sich strafbar zu machen - das sei "blanker Unsinn". "Warum haben wir eigentlich eine so schlechte Haftungsregelung bei Falschberatung?"

Erstmals werde für 500 Millionen Europäer ein einheitlich geltendes Datenschutzrecht in Kraft treten, betonte Voßhoff. Es mache den freien Datenverkehr in ganz Europa überhaupt erst möglich. Unternehmen profitierten beispielsweise auch davon, dass es künftig nur noch eine Aufsichtsbehörde als Anlaufstelle gebe. "Ich würde mir wünschen, dass die Unternehmen auch die wirtschaftlichen Chancen der DSGVO erkennen."

Der Datenskandal um Cambridge Analytica habe aber erneut gezeigt, wie wichtig Datenschutz heute sei, sagte Voßhoff. Die DSGVO schaffe zwar keine hundertprozentige Sicherheit, biete aber einen wirksamen Werkzeugkasten für die Gestaltung. Klaus Müller, Vorstand des Bundesverbands Verbraucherzentrale sieht die DSGVO als große Gelegenheit, Vertrauen in digitale Dienste zurückzugewinnen.

Sorgen wegen hoher Bußgelder nicht gerechtfertigt

Vielfach werde die DSGVO als innovationshemmend oder bürokratisch dargestellt, sagte Voßhoff. Unternehmen sorgten sich wegen hoher Bußgelder. "Die Negativ-Begleitung ist in der Sache jedoch nicht gerechtfertigt", sagte Voßhoff. "Wir sollten mögliche Hemmnisse nicht in den Vordergrund stellen." Die Aufsichtsbehörden hätten zwar neue Befugnisse, doch "keiner geht mit der Registrierkasse am 26. Mai los und sammelt Bußgelder ein."

Das hält auch die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk für unwahrscheinlich, sieht die Behörden jedoch nicht als zahnlosen Tiger. "Die Verhängung von Sanktionen ist ein wichtiges Mittel, um den Datenschutz wirksam zu erreichen", sagte Smoltczyk. Die Behörden hätten nun erweiterte Befugnisse und könnten auch verbindliche Anordnungen erteilen. Bei geringen Verstößen könnten etwa auch Verwarnungen ausgesprochen werden. Im Falle von Bußgeldern müssten diese verhältnismäßig ausfallen. "Bei sichtbarerer Zusammenarbeit werden sie moderat bleiben." (dpa)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.