-- Anzeige --

Urteil: Daimler muss für "Spritfresser" zahlen

04.12.2008 17:12 Uhr
Urteil: Daimler muss für "Spritfresser" zahlen
Streitfrage: Wie hoch darf der Mehrverbrauch einer E-Klasse sein?
© Foto: Daimler

Weil die E-Klasse des Klägers laut Gutachter neun Prozent mehr Kraftstoff als vom Hersteller angegeben verbraucht, muss der Stuttgarter Autobauer Schadenersatz leisten.

-- Anzeige --
Die Hersteller-Angaben zum Spritverbrauch von Neuwagen müssen stimmen - zumindest in etwa. Sind sie nicht korrekt und das Auto schluckt deutlich mehr, kann der Hersteller zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet werden. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart am Donnerstag entschieden und die Daimler AG zur Zahlung von Schadenersatz an den Käufer eines "Spritfressers" verurteilt (Az.: 7 U 132/07). Außerdem zahlt Daimler dem Autofahrer eine Minderung des Kaufpreises (62.000 Euro) von 2.500 Euro. Zahlen muss der Autobauer auch ein privates Gutachten und die Rechtsberatung des Klägers in Höhe von weiteren 2.400 Euro. Der Kläger fährt seit Mai 2005 einen damals fabrikneuen Kombi der E-Klasse. Beim Verkauf wurde der nach EU-Richtlinien ermittelte Spritverbrauch mit 10,2 Liter Diesel in der Stadt und 7,6 Liter außerhalb angegeben. Doch der Autofahrer ermittelte einen Mehrverbrauch von 15 Prozent. Ein Gutachter stellte später im Auftrag des Gerichts fest, dass der Wagen 9,1 Prozent mehr Sprit verbraucht als vom Hersteller angegeben. Daimler bezeichnete die "Spritfresser"-Entscheidung als individuellen Fall. In einer Stellungnahme hieß es, der Konzern habe sich nach Prüfung des Vorgangs und der Beurteilung der Beanstandung in diesem individuellen Fall dazu entschlossen, den Anspruch im Sinne des Kunden anzuerkennen. "Diese Entscheidung haben wir unabhängig von der Messung des Mehrverbrauchs getroffen", erklärte eine Daimler- Sprecherin. Schadenersatzhöhe steht noch nicht fest Wie hoch der eigentliche Schadenersatz, den Daimler zahlen muss, letztlich ist, steht noch nicht fest. In erster Instanz hatte das Landgericht Stuttgart dem Kläger für die bis dahin gefahrenen 53.000 Kilometer einen Schadenersatz von 436 Euro zugesprochen. Die tatsächliche Höhe soll später auf die Kilometerleistung hochgerechnet werden, die der Kläger am Ende mit dem Auto gefahren sein wird. Er möchte sein Fahrzeug schon bald abgeben.
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.