-- Anzeige --

VW-Abgasskandal: Bosch muss keine Unterlagen herausgeben

05.03.2019 10:11 Uhr
Bosch
Bosch kann sich zu Recht auf sein Verweigerungsrecht berufen - und braucht keine internen Unterlagen zum Diesel-Abgas-Skandal herausgeben.
© Foto: Bosch

Der Zulieferer braucht im Diesel-Abgasskandal keine internen Unterlagen herausgeben, entschied das Oberlandesgericht Stuttgart am Montag und kippte somit ein Urteil des Stuttgarter Landgerichts vom letzten Sommer.

-- Anzeige --

Der Autozulieferer Bosch muss nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart keine internen Unterlagen zum Diesel-Abgas-Skandal bei VW herausgeben. Der Autozulieferer berufe sich zu Recht auf ein Verweigerungsrecht, entschied das OLG Stuttgart am Montag und kippte damit eine anders lautende Entscheidung des Stuttgarter Landgerichts vom Sommer (Az. 22 O 205/16, 22 O 348/16).

Das Landgericht hatte im Juli die Auffassung vertreten, dass Bosch sich nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen darf und die Unterlagen, darunter E-Mail-Wechsel zwischen Beschäftigten des Zulieferers und VW-Mitarbeitern, herausgeben muss. Bosch hatte dagegen Beschwerde vor dem Oberlandesgericht eingelegt. Die nun gefällte Entscheidung ist bindend. Die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof ist nicht zugelassen.

In den Verfahren, um die es geht, war der Zulieferer eigentlich gar nicht selbst beteiligt. Die zugrundeliegenden Klagen von VW-Anlegern richten sich gegen die Volkswagen-Dachgesellschaft Porsche SE (PSE). Sie werfen der Holding - und auch VW selbst - vor, die Finanzmärkte zu spät über das im September 2015 bekanntgewordene Dieseldrama informiert zu haben. Mit den Bosch-Unterlagen wollten sie ihre Darstellung untermauern. Der Zulieferer ist in den VW-Skandal verwickelt, weil er die fragliche Software mit deren Hilfe VW die Abgasreinigung bei Dieselfahrzeugen manipuliert hatte.

Das Oberlandesgericht begründete seine Entscheidung auch damit, dass die Herausgabe der Unterlagen der Firma einen unmittelbaren vermögensrechtlichen Schaden verursachen würde. Gegen Bosch selbst laufen im Zuge des VW-Skandals Ermittlungen. In den USA muss sich der Zulieferer unter anderem einer Sammelklage von Autobesitzern stellen. (dpa)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.