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Filterskandal: Betrugsanklage gegen Ex-GAT-Geschäftsführer

25.03.2009 11:19 Uhr
Filterskandal: Betrugsanklage gegen Ex-GAT-Geschäftsführer
Der Streit um die Wirksamkeit von GAT-Nachrüstfiltern hat ein juristisches Nachspiel.
© Foto: Istockphoto / ddp Patrik Stollarz / AHO Montage

Die Staatsanwaltschaft Essen erhebt Anklage wegen Betruges in 473 besonders schweren Fällen. Ein ehemaliger Geschäftsführer soll einen Prüfbericht manipuliert haben, um so die Betriebserlaubnis vom KBA zu erhalten.

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Der Skandal um minderwertige Nachrüst-Dieselpartikelfilter (DPF) der Firma GAT hat nun ein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Essen hat vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Essen Anklage wegen gewerbsmäßiger Urkundenfälschung und wegen Betruges in 473 besonders schweren Fällen erhoben (Az.: 6 Js 662/07 StA Essen). Das geht aus einer Mitteilung der Behörde vom Montag hervor. Angeklagt ist der ehemalige Geschäftsführer Jörg A. (38), Bruder des aktuellen Geschäftsführers der Fa. GAT-Katalysatoren GmbH in Gladbeck. Nach bisherigen Ermittlungsergebnissen, soll der Angeklagte einen von der Firma in Auftrag gegebenen Prüfbericht, der zu dem Ergebnis kam, dass die Filter die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllten, manipuliert haben. "Auf der Grundlage des manipulierten Prüfberichts ließ der Angeschuldigte nunmehr ein Gutachten des TÜV Rheinland erstellen, welches nunmehr Grundlage für einen Antrag auf Erteilung einer allgemeinen Betriebserlaubnis beim Kraftfahrt- Bundesamt war, welche am 29. Januar 2007 erteilt wurde", heißt es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Ab Januar 2007 seien die nicht der Norm entsprechenden Dieselpartikelfilter an 473 Unternehmen und Einzelkunden zum Einzelpreis von durchschnittlich 312 Euro veräußert worden. Der Erlös für 70.647 DPF betrug laut Staatsanwaltschaft über 22 Millionen Euro. Insgesamt wurden 25.454 DPF in Pkw verbaut. "Der Angeschuldigte hat sich nicht zur Sache geäußert. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft kann ihm die Manipulation u. a. aufgrund sichergestellter E-Mails und Unterlagen sowie der Aussage früherer Mitarbeiter der Fa. GAT nachgewiesen werden", so die Staatsanwaltschaft weiter. Freiheitsstrafe droht Wie die Essener Oberstaatsanwältin Angelika Matthiesen gegenüber asp-Online erklärte, sieht das Strafgesetzbuch für schweren Betrug eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vor. Wann es zu einem Gerichtstermin kommt, konnte sie nicht sagen. Dem Angeklagten sei die Klageschrift erst kürzlich zugestellt worden. Der Betrugsskandal könnte auch noch für weitere (ehemalige) GAT-Mitarbeiter unangenehme Folgen haben. Im Laufe der Ermittlungen, die vor ca. 18 Monaten durch eine Strafanzeige des KBA ausgelöst wurden (wir berichteten), sind weitere Personen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Hier dauern die Ermittlungen laut Matthiesen noch an. (ng)

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