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19.12.2012 12:02 Uhr
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Recht

Gesetzliche Umweltrichtlinien sind so notwendig wie oftmals undurchsichtig. Insbesondere für einen Kfz-Profi, der sich zwar bestens mit Diagnosesystemen, nicht aber im Paragrafendschungel auskennt. Jeder Betrieb benötigt jedoch einen Umweltschutzexperten. Hilfe gibt die TÜV Süd Auto Plus GmbH Geschäftsfeld Consulting.

Das gestiegene Umweltbewusstsein beim Verbraucher und die erhöhten Anforderungen seitens der Gesetzgebung machen auch vor den Toren der Autohäuser und Werkstätten nicht halt. Das daraus resultierende Pflichtenheft behandelt aber fachfremdes Terrain, schließlich haben sich Werkstattprofis in Aus- und Weiterbildung mehrheitlich der Funktionsweise und Reparatur von Fahrzeugen gewidmet. Zwar werden rechtliche und betriebswirtschaftliche Sachverhalte auf der Meisterschule thematisiert, die wenigsten Kursteilnehmer finden an dieser trockenen Materie allerdings Geschmack. Spätestens bei einer möglichen Betriebsübernahme holen beide Themen die Fachkräfte dann wieder ein.

Unterstützung bietet TÜV Süd, der neben den typischen Dienstleistungen rund um das Kfz-Unternehmen, also Werkstatttests, Prüfmittelüberwachung, Hauptuntersuchungen oder Gebrauchtwagengeschäft, auch Beratungsleistungen zu den Umweltschutzpflichten anbietet. Damit eng verzahnt ist der Bereich Arbeitssicherheit. Das Prüfunternehmen bietet zu beiden Themen Fortbildungen (TÜV Süd Akademie – siehe Seite 41) und Beratung durch die TÜV Süd Auto Plus GmbH. Die nachhaltige Beratung der TÜV Süd-Tochter mit Niederlassungen im gesamten Bundesgebiet umfasst folgende Schritte: Nach einer Analyse und Beurteilung der Ist-Situation folgt die Ziel- und im Anschluss die konkrete Konzeptentwicklung im Dialog mit dem Auftrag gebenden Betrieb. Zudem bietet das Unternehmen Hilfestellung bei der Umsetzung und der anschließenden Wirkungskontrolle.

Gesetzgebung

Dass sich Betriebe dem Umweltschutz nicht entziehen können, zeigen Blicke auf die Entwicklung der Gesetzgebung sowie die strafrechtliche Relevanz von Vorgaben: Laut TÜV Süd Auto Plus GmbH Geschäftsfeld Consulting gab es zwischen 1883 und 1979 lediglich 20 Gesetzesnovellen, in den letzten 20 Jahren dagegen mit rund 600 Gesetzen eine wahre Auflagenflut. Man mag über das ein oder andere Gebot geteilter Meinung sein, die Richtung stimmt im Wesentlichen. Die Unternehmen stehen gegenüber Mitarbeitern, Anliegern und der Gesellschaft im Ganzen in der Verantwortung. Zuwiderhandlungen werden demzufolge geahndet. In steigendem Ausmaß. Während die Zahl der strafrechtlich verfolgten Umweltdelikte im Jahr 1974 nach Angaben des Bundesamts für Statistik noch bei 2.500 lagen, stieg dieser Wert bis zum Jahr 2008 um mehr als das Zwanzigfache auf 59.732 (siehe Grafik unten links).

Rechtssicherheit

Die Gründe für eine Umweltschutzberatung sind vielfältig. Genauso vielfältig wie die Anwendungsbereiche im Kfz-Unternehmen: So hantieren die Mitarbeiter im Werkstattbetrieb u.a. mit Altöl, ölhaltigen Abfällen, Brems- und Kühlflüssigkeit, Starterbatterien, Lacken, Filtern, Altreifen, Airbags sowie Elektronikschrott. TÜV Süd Auto Plus GmbH Geschäftsfeld Consulting verspricht Kunden im Bereich Umweltschutz Rechtssicherheit sowie ein minimiertes Haftungsrisiko und stellt eine Kostenoptimierung durch die Identifizierung von Einsparpotenzialen in Aussicht. So gibt es beispielsweise ein Einsparpotenzial durch Abfallvermeidung oder -trennung hinsichtlich einer Reduzierung der Müllmenge oder Behältergröße und einer Streckung des Abholturnus. Zudem wirbt der Anbieter mit einer vertrauensbildenden Wirkung der Umweltschutzmaßnahmen in Richtung Werkstattkunden, Behörden oder gegebenenfalls der Banken. In diesem Zusammenhang vergibt das Unternehmen ein Umweltsiegel, mit dem die Betriebe ihren Kunden gegenüber Werbung zur Imageförderung betreiben können.

Im Prinzip gehe es um die Existenzsicherung, erklärte Jörg Stegmann von TÜV Süd Auto Consult Plus. Schließlich drohen Kfz-Betrieben bei Versäumnissen empfindliche Strafen. Einfache Verstöße, etwa das wiederholte Versäumnis im Betrieb Anweisungen für Gefahrstoffe oder eine Rücknahmeverpflichtung für Altöl oder Batterien auszuhängen, kosten zwar lediglich 1.000 oder 2.000 Euro. In schweren Fällen aber – insbesondere dann, wenn Betriebe nachgewiesenermaßen vorsätzlich handeln – können die Schadensersatzansprüche bzw. die Kosten für Aufräumarbeiten Unternehmer in den finanziellen Ruin treiben.

Damit es nicht so weit kommt, müssen Betriebe einmal die Vorschriften nicht als Schikane, sondern als Notwendigkeit sehen und auch betriebsintern entsprechend kommunizieren. Zudem gilt es, für bestimmte umweltrelevante Tätigkeiten sachkundiges Personal zu beschäftigen und diesem Zugang zu aktuellem Wissen sowie Gerätschaften zu ermöglichen. Und das Ganze sollte nicht allein aus Furcht vor strafrechtlichen Folgen oder aus finanziellen Gründen, sondern hinsichtlich einer nachhaltigeren und ressourcenschonenderen Wirtschaftsweise geschehen. Martin Schachtner

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