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HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie: Basis für guten Service

18.08.2016 11:00 Uhr
HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie: Basis für guten Service

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Mit der Einführung der "Richtlinie für die Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO" (HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie) haben sich die Anforderungen für die Scheinwerferprüfung seit 1.1.2015 deutlich verschärft. Die Übergangsfrist für Systeme, die zu diesem Stichtag bereits in Betrieb waren, beträgt zwei Jahre. Die neue Prüfrichtlinie stellt hohe Anforderungen an die Beschaffenheit des Prüfplatzes in der Werkstatt. Entscheidend ist das Vorhandensein einer geeigneten Aufstellfläche für das Fahrzeug und das Scheinwerfer-Einstellung-Prüfgerät (SEP).

So darf die Neigung des Bodens über die Länge des Prüfplatzes maximal 1,5 Prozent betragen. Auch für Unebenheiten der Stellflächen sind Limits vorgegeben: Die Unebenheit der Aufstellfläche für das SEP darf nicht größer als 1 Millimeter pro Meter sein. Laut Richtlinie müssen die Systeme zur Überprüfung der Scheinwerfer zudem alle zwei Jahre einer Stückprüfung durch einen Sachkundigen unterzogen werden. Hintergrund für die höheren Anforderungen an den Prüfplatz sind die Beleuchtungssysteme in modernen Fahrzeugen, die mit gebündeltem Licht arbeiten. Schon geringe Einstellfehler können zur Blendung anderer Verkehrsteilnehmer führen. Deshalb ist es wichtig, genau eingestellte Scheinwerfer zu haben.

Philip Puls, Leiter Technische Prüfstelle für den Kfz-Verkehr Bayern bei TÜV SÜD, weist darauf hin, dass die Werkstatt eine richtlinienkonforme Messfläche nicht in erster Linie für die HU benötigt. Puls: "Ein geeigneter Arbeitsplatz ist notwendig, wenn die Werkstatt Scheinwerfer instand setzt und bei der Justage der Beleuchtung dem Kunden eine qualitativ hochwertige Dienstleistung anbieten möchte."

Moderne Scheinwerfersysteme erforderten ein Umdenken, erklärt Puls. Die Toleranz, welche der Gesetzgeber bei der HU zugesteht (0,5 Prozent), ist für die Grundeinstellung viel zu groß. Namhafte Fahrzeughersteller fordern daher schon heute von ihren Vertragspartnern eine Messtechnik, die über die Anforderungen der Scheinwerferprüfrichtlinie noch deutlich hinausgeht. TÜV SÜD hat für Werkstätten einen Info-Flyer mit den wichtigsten Informationen zur neuen Scheinwerfer-Prüfrichtlinie erstellt. Bestellung kostenlos per E-Mail unter as-marketing@tuev-sued.de.

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