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Unfallhaftung: Automatische Mitschuld für Schnellfahrer

10.07.2015 15:10 Uhr
Unfallhaftung: Automatische Mitschuld für Schnellfahrer
Wer schneller als Richtgeschwindigkeit fährt und in einen Unfall verwickelt wird, kann mit einer Mitschuld rechnen.
© Foto: Huk-Coburg

Nachts auf der linken Spur mit 180 Sachen unterwegs und plötzlich zieht von rechts ein Langsamfahrer rüber? Nach gängiger Rechtsauffassung bekommt der Schnellfahrer bei einem solchen Unfall Mitschuld.

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Auf vielen deutschen Autobahnen schreibt kein Tempolimit vor, wie schnell man fahren darf. Trotzdem kann man wegen hoher Geschwindigkeit rechtliche Nachteile bekommen, warnt die Versicherung Huk-Coburg: Wer deutlich schneller fährt als die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h muss bei einem Unfall mit einer Mitschuld von etwa 30 Prozent rechnen. Dies gilt besonders für Nachtfahrten.

Aufgrund der hohen Geschwindigkeit erhöht sich die vom Auto ausgehende Betriebsgefahr. Problematisch: Die Beweislast liegt im Zweifel beim Schnellfahrer. Er muss also beweisen, dass die Karambolage auch passiert wäre, wenn er sich an die Richtgeschwindigkeit gehalten hätte. Kann er das nicht, trifft ihn nach gängiger Rechtsauffassung automatisch ein Teil der Schuld. Welche Umstände zum Unfall führten, spielt dann keine Rolle mehr. Bei Autobahn-Unfällen, die sich beim Wechseln von der rechten auf die linke Fahrspur ereignen, ist die Richtgeschwindigkeit besonders oft ein Thema. (sp-x)

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